Sehr geehrte Gewerbetreibende oder Vereinsvorstände,
die Anzeige von erlaubnispflichtigen (vorübergehenden) Tätigkeiten (bspw. vorübergehende Gaststättenerlaubnis nach §12 GastG) ist spätestens 10 Werktage vor dem Veranstaltungsbeginn bei der entsprechenden Behörde einzureichen!
Wenn die Anzeige bis zum 10. Werktag vor Veranstaltungsbeginn eingereicht wird, kann für eine pünktliche Bearbeitung der entsprechenden Stelle garantiert werden.
Wichtiger Hinweis: wird eine Veranstaltung ohne entsprechende Erlaubnis durchgeführt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 EURO geahndet werden.