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Sanitzer Mitteilungen
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen aus dem Rathaus
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Protokoll öffentlich

Gemeinde Sanitz

Protokoll öffentlich

Ordentliche Sitzung der Gemeindevertretung Sanitz

Sitzungstermin:

Dienstag, 01.10.2024

Sitzungsbeginn:

18:30 Uhr

Sitzungsende:

20:27 Uhr

Ort, Raum:

Gemeinschaftshaus Sanitz, Hof Sanitz 1,

18190 Sanitz

Anwesend

Vorsitz

Sabine Fink

Mitglieder

Anke Baumeister

Dirk Berner

Markus Bürger

Gerd Chaborski

Lea Gültzow

Torsten Heier

Barbara Kirchhainer

Martin Manthe

Tomas Schrambke

Mirko Schulze

Annett Sitte

Gudrun Weimer

Verwaltung

Enrico Bendlin

Steve Brockmann

Daniela Fehlhaber

Heike Suckow

Abwesend

Mitglieder

Niels Amborski

entschuldigt

Gunnar Möller

entschuldigt

Thomas Ortmann

entschuldigt

Marvin Zirnsak

entschuldigt

Gäste

Jennyfer Gleß

entschuldigt

Gäste:

Herr Hering - AKE Projekt GmbH Waren (Müritz)

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.

Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

2.

Änderungsanträge zur Tagesordnung

3.

Billigung des Protokolls der Sitzung vom 07.06.2024

4.

Billigung des Protokolls der Sitzung vom 09.07.2024

5.

Bericht des Bürgermeisters

6.

Einwohnerfragestunde

7.

Übertragung der Befugnisse gem. § 22 Abs. 4a KV M-V

BV/24/BFV/072

8.

Planaufstellungsbeschluss B-Plan Nr. 32 "Photovoltaikanlage/Gewerbegebiet Horst" und 5. Änderung des Flächennutzungsplanes

BV/24/BOV/120

9.

Planaufstellungsbeschluss B-Plan Nr. 1 für ein Gewerbegebiet

BV/24/BOV/122

10.

Protokolle der Ausschüsse und Beiräte

11.

Anfragen und Informationen

Nichtöffentlicher Teil

12.

Grundstücksangelegenheit

BV/24/BM/004

Protokoll

Öffentlicher Teil

1.

Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Die Bürgervorsteherin eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladungen und die Beschlussfähigkeit fest.

2.

Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es gibt keine Anträge.

3.

Billigung des Protokolls der Sitzung vom 07.06.2024

Das Sitzungsprotokoll wird mit 12 Für-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt.

4.

Billigung des Protokolls der Sitzung vom 09.07.2024

Das Sitzungsprotokoll wird mit 13 Für-Stimmen bestätigt.

5.

Bericht des Bürgermeisters

Der Bürgermeister erläutert folgende Informationen aus dem Fachbereich Bürgerservice und Finanzverwaltung:

Die Haushaltsplanungen für 2025 sind derzeit in der Bearbeitung und in den Beratungen im Finanzausschuss. Die mögliche Beschlussfassung ist für den 26.11.2024 vorgesehen. Es muss ein Defizit von ca. 6 Mio. € über den gesamten Planungszeitraum ausgeglichen werden.

Die Beiräte und Ausschüsse konstituieren sich. Im November wird dies vollumfänglich erfolgt sein.

Die Lieferfristen für Dokumente im Einwohnermeldeamt haben sich wieder normalisiert. Zwischenzeitlich benötigte die Bundesdruckerei etwa 8 Wochen.

Die Vorbereitungen der Feierlichkeiten bezüglich 777 Jahre Sanitz im Jahr 2025 laufen. Es gibt zahlreiche Rückmeldungen der Vereine und werden nach Möglichkeit in den Planungen berücksichtigt.

Es erfolgt die Ausschreibung für einen Ausbildungsplatz ab 2025.

Der Kommunale Ordnungsdienst wird voraussichtlich zum 04.11.2024 wieder besetzt sein.

Die Bundestagswahlen finden am 28.09.2025 statt. Erste Vorbereitungen laufen, u. a. für ein zusätzliches Wahllokal in Sanitz.

und aus dem Fachbereich Bau- und Ordnungsverwaltung:

Brandschutz

Am 01.10.2024 erfolgte die Auslieferung des neuen TLF 3000, abgeholt durch die Kameraden der OFW Sanitz. Der Verkauf des alten TLF 16/25 ist in Vorbereitung, die Beauftragung für ein Bewertungsgutachten über DEKRA ist in Arbeit. Der Umbau des TSF zum MZF für die OFW Sanitz wird derzeit realisiert. Der voraussichtliche Baubeginn für die Löschwasserentnahmestelle in Horst ist am 16.10.2024, anschließend erfolgt der Baubeginn Löschwasserentnahmestelle Vietow und Reppelin.

Regionale Schule Sanitz

Die Gemeinde erhält eine Zuweisung von 7,1 Mio. Euro aus dem aktuellen Schulbauprogramm, welches aus Landesmitteln und kommunalen Mitteln des Finanzausgleichs finanziert wird. Der Baustart muss danach bis Mitte 2025 erfolgen. Die Ausführungsplanung ist beauftragt, die Plananlaufberatung mit den Fachplanern ist für den 16.10.2024 terminiert.

Rathaus Sanierung

Derzeit erfolgt der Rückbau des Fußbodens (Bodenbelag, Estrich, Trittschalldämmung, Betonschicht, Folie, Dämmplatten, Kies). Beginn der 41. KW 2024 soll mit der Schimmelsanierung begonnen werden.

DGH Groß Lüsewitz

Die Pflasterung am DGH ist fertiggestellt, es steht der Rückbau des alten Holzschuppens noch aus. Ebenfalls wird der Zaun erneuert (Zaun ist bestellt, aber noch nicht geliefert).

Kita Ernst-Schneller-Str.:

Die Herrichtung der Außenanlage ist fast beendet (der Sandwall wurde entfernt, Rollrasen verlegt; Pflasterung in den letzten Zügen; Anbindung der Regenwasserleitung ist noch offen).

Sanitz Jugendtreff / alte Polizei

Die fehlende Brandschutztür wurde am 01.10.2024 eingebaut, so dass die Jugendsozialarbeit dort aufgenommen werden kann.

Sanitz Ernst-Schneller-Straße

Die Maßnahme hat begonnen, Parkplätze wurden hergestellt, derzeit wird der Gehweg saniert und das Straßenbeleuchtungskabel erneuert.

Sanitz Neue Reihe/Tessiner Straße

Die Sanierung des Gehweges von der Tessiner Straße bis zur 2. Straßenlaterne in der Neuen Reihe erfolgt, gleichzeitig wird neues Erdkabel für die ersten beiden Straßenlaternen verlegt. Beginn voraussichtlich 41. KW.

Sanitz Sportplatz

Die Reinigung und Linierung der Tartanbahn ist in den Sommerferien erfolgt.

Groß Lüsewitz Lindenstraße Oberflächeninstandsetzung und Staukanal

Die Maßnahme hat begonnen (Betonstraßenplatten zurückgebaut und entsorgt; Versickerungsrohre wurden gesetzt, Borde werden neu gesetzt; Pflasterung mit Betonpflaster, Einbau von zwei Straßeneinläufen ist noch offen).

Groß Lüsewitz Parkplätze Teschendorfer Straße

Die Herstellung von Parkplätzen ist erfolgt, die Kennzeichnung der Parkflächen wird demnächst folgen.

Parkanlage Groß Lüsewitz

Alle restlichen Fäll- und Pflegearbeiten werden ab der 43. KW erfolgen.

Wendorf Spielplatz

Die Herrichtung erfolgt voraussichtlich vom 18.10. bis 31.10.2024.

Reppelin - Sanitzer Straße (Zufahrt Schubert)

Der Beginn für die Herrichtung der Zufahrt ist am 07.10.2024.

Gubkow Fahrgastunterstand

Derzeit fehlt zur Umsetzung noch eine Stellungnahme des Straßenbauamtes Stralsund.

Gubkow Gemeindewald

Eine Aufforstung des Gemeindewaldes wird derzeit ausgeschrieben.

Vietow - Bau Feuerwehrgerätehaus/Gemeinschaftshaus

Die Putzarbeiten im Innenbereich sind zum Großteil erledigt, derzeit finden noch Arbeiten an der Außenfassade statt. Die Elektrik ist vorinstalliert und die Sanitärarbeiten haben begonnen. Das Mobiliar ist beauftragt. Wir haben ca. 4 Wochen Verzug und gehen mit der Fertigstellung Richtung Dezember.

Straßenbeleuchtung Gemeindegebiet

Vielerorts Schäden an den Erdkabeln. Die Fehlersuche ist zeitaufwändig, die Verwaltung prüft die Zusammenhänge mit dem Breitbandausbau und ist im Gespräch mit der Oberbauleitung. Die Verwaltung arbeitet intensiv daran, dass ein Großteil der Straßenbeleuchtung bis zum Winter wieder funktioniert.

Schilfmahd

Geplant ist die Schilfmahd von Oktober 2024 bis März 2025 an den Badeseen und Saugstellen in Groß Lüsewitz, Gubkow, Vietow und Horst.

Termine:

Die Einwohnerversammlungen finden im November und Dezember 2024 statt, die Termine erscheinen in den nächsten Sanitzer Mitteilungen und auf der Homepage der Gemeinde Sanitz.

6.

Einwohnerfragestunde

Der Vorsitzende des Vereins Sanitzer Gemeinschaft e.V., Herr Kazen, schildert den Sanierungsbedarf im Gemeinschaftshaus insbesondere die Durchfeuchtung im Kellerbereich. Um die Sanierungskosten abzuschätzen sollte eine Begutachtung des Sanierungsbedarfes durchgeführt werden.

Ein Mitglied der Gemeindevertretung erfragt für eine Einwohnerin in Groß Lüsewitz den Standort für den neuen 3. Glascontainer innerhalb des Ortes. Dieser soll in der Lindenstraße auf der linken Seite Ortseingang aufgestellt werden. Die Fachbereichsleiterin der Bau- und Ordnungsverwaltung, Frau Suckow, erläutert hierzu, dass mehrere mögliche Stellplätze verwaltungsseitig geprüft worden sind. Nach Abstimmung mit ALBA ist der Ort dort sehr geeignet. Ein 3. Stellplatz ist aufgrund der ständigen Überfüllung der Glascontainer nötig. Eine Erhöhung des Abholzyklus für die Entsorgung ist außer Turnus für Alba nicht realisierbar. Da eine Einigung mit ALBA erst kürzlich stattfand, konnte bei der letzten Sitzung des Beirates Groß Lüsewitz die finale Lösung nicht erläutert werden.

7.

Übertragung der Befugnisse gem. § 22 Abs. 4a KV M-V

BV/24/BFV/072

Die Bürgervorsteherin erläutert die Vorlage.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung überträgt die Befugnisse zur Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren gem. § 22 ABs. 4a KV M-V bis zum Inkrafttreten der neuen Hauptsatzung für Bauleistungen bis zu einer Wertgrenze von 100.000,- EUR, für Liefer- und Dienstleistungen sowie Rahmenverträge bis zu einer Wertgrenze von 50.000,- EUR sowie für freiberufliche Leistungen bis zu einer Wertgrenze von 25.000,- EUR auf den Bürgermeister und darüber hinaus auf den Hauptausschuss.

Abstimmungsergebnis:

8.

Planaufstellungsbeschluss B-Plan Nr. 32 "Photovoltaikanlage/Gewerbegebiet Horst" und 5. Änderung des Flächennutzungsplanes

BV/24/BOV/120

Die Bürgervorsteherin erläutert die Vorlage. Der Vorsitzende des Bauausschusses erklärt, dass die Vorlage bereits im Bauausschuss thematisiert war und erläutert den Standpunkt des Ausschusses. Als Vertreter der Firma AKE Projekt GmbH aus Waren (Müritz) ist Herr Hering anwesend.

Es wird angefragt, warum der Flächennutzungsplan geändert werden muss. Hierzu erläutert Herr Hering, dass erst das Projekt vorbereitet bzw. entwickelt wird und dann bei Entstehung des Projektes eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig ist.

Es wird seitens eines GV Mitgliedes die Frage nach den Erträgen der Projektgesellschaft gestellt. Herr Hering erklärt, dass sich diese für die AKE Projekt GmbH durch den Vertrag mit dem zukünftigen Betreiber generieren. Bis zur Baureife projektiert AKE auf eigene Kosten.

Hinterfragt wird, wie wertig die landwirtschaftliche Nutzfläche ist. Der Bodenwert beträgt auf dieser Fläche 35, ab einem Wert von 50 dürfen solche Nutzflächen nicht für Photovoltaik aufgrund der guten landwirtschaftlichen Nutzbarkeit vergeben werden.

Die Größe der Gesamtfläche beträgt ca. 30 ha, 18 ha sollen davon mit PV bebaut werden und 5 ha bieten die Möglichkeit, diese als Gewerbeflächen zu nutzen. Nach ca. 30 Jahren Nutzung erfolgt der Rückbau der PV Anlagen.

Ein Gemeindevertreter fragt an, bis wann das Verfahren transparent ist. Herr Hering äußert, dass der mögliche Anlagenbetreiber sobald als möglich bekannt gegeben wird und ein Veto jederzeit möglich ist. Die Zusammenarbeit mit der Gemeinde ist jederzeit gewährleistet.

Es erfolgt die Anregung zum Austausch mit anderen Gemeinden zum Thema, die bereits Erfahrungen zur Errichtung oder Betreibung von PV Anlagen gesammelt haben.

Es wird angeregt, eine Konzeption, beispielsweise im Klima und Energieausschuss zu erstellen, wie innerhalb der Gemeinde das Thema „Grüne Energie“ umgesetzt werden soll. Der Ausschuss wird sich nach der Konstituierung mit der Konzeption beschäftigen.

Der Photovoltaikpark Bollbrügge wurde auf dem Gelände der Gemeinde errichtet und diese generiert wiederum Einnahmen aus der Verpachtung der Fläche. Ziel ist zukünftig die Ansiedlung der Betreibergesellschaft in der Gemeinde, um Gewerbesteuern und anteilige Beteiligungen der Gemeinde an der Stromerzeugung zu erhalten.

Der Klima- und Energieausschuss soll Fakten zum Thema sammeln. Vorkaufsrechte können gemeindeseitig vorgehalten werden. Rechtliche Strukturen müssen dazu geschaffen werden.

Ein Gemeindevertreter äußert, dass die Gemeinde Eigentümer und Betreiber von PV Anlagen sein sollte, um wirtschaftlich am meisten davon zu partizipieren. Aufgrund der angespannten Haushaltslage im Hinblick auf den Erweiterungsbau der Regionalen Schule ist die Gemeinde jedoch nicht finanziell in der Lage dazu. Einnahmen können beispielsweise durch die Ansiedlung von Gewerbe in Form der Gewerbesteuer generiert werden.

Beschluss:

1.

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Photovoltaikanlage / Gewerbegebiet Horst“ und die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sanitz.

2.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchzuführen.

3.

Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch den Bebauungsplan Nr. 32 der Gemeinde Sanitz berührt werden kann, sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. sowie § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

4.

Der Bürgermeister wird beauftragt mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag zu schließen.

Abstimmungsergebnis:

9.

Planaufstellungsbeschluss B-Plan Nr. 1 für ein Gewerbegebiet

BV/24/BOV/122

Die Bürgervorsteherin erläutert die Vorlage. Der Bauausschussvorsitzende erläutert die Historie der Vorlage. Es wird beantragt, im Beschluss Satz 1 anzupassen und zu ergänzen. Dieses wurde auch bereits im Bauausschuss im Beschluss geändert.

„1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbegebiet“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sanitz.“

Der Änderung wird mit 12 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme mehrheitlich zugestimmt.

Beschluss:

1.

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbegebiet“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sanitz.

2.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchzuführen.

3.

Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch den Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Sanitz berührt werden kann, sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. sowie § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

4.

Der Bürgermeister wird beauftragt mit der Vorhabenträgerin einen städtebaulichen Vertrag zu schließen.

Abstimmungsergebnis:

10.

Protokolle der Ausschüsse und Beiräte

Es gibt keine Anfragen und Hinweise zu den vorliegenden Protokollen.

Anlage 1

Protokolle der Beiräte und Ausschüsse

11.

Anfragen und Informationen

Es erfolgt die Anregung seitens der Bürgervorsteherin, sämtliche aktuelle Konzepte (Brandschutz, Raumentwicklungsplanung etc.) allen Gemeindevertretern zur Verfügung stellen.

Vorsitz:

Bürgermeister:

Schriftführung:

Sabine Fink

Enrico Bendlin

Daniela Fehlhaber