Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sanitz hat in ihrer Sitzung am 07. November 2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 31 „Wohnbebauung ‚Niekrenzer Dorfstraße‘“, im Gemeindeteil Niekrenz beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 487, 488/3, 488/4, 488/5 und 488/6 tlws. der Flur 1 der Gemarkung Niekrenz. Die Flächengröße beträgt etwa. 1,49 ha.
Das Plangebiet wird begrenzt:
| ▪ | im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen |
| ▪ | im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen |
| ▪ | im Süden durch die vorhandene Bebauung an der Landesstraße L191 |
| ▪ | im Westen durch die Landesstraße L191 und vorhandene Wohnbebauung |
Es werden folgende Planziele angestrebt:
| ▪ | Schaffung der planerischen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung und Abrundung der Ortslage durch Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes |
| ▪ | Sicherstellung der Erschließung |
| ▪ | Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung |
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgt auf der Internetseite der Gemeinde Sanitz unter www.gemeinde-sanitz.de.
Sanitz, 20. November 2023
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 31 für den Bereich „Wohnbebauung ‚Niekrenzer Dorfstraße´“