| Fundnummer: | 7/2023 |
| Funddatum: | 22.09.2023 |
| Fundgegenstand: | Werkzeug - Winkelschleifer |
Der Eigentümer/ die Eigentümerin der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein/ ihr Recht am Eigentum bis zum 28.03.2024 bei uns anzumelden.
| Fundnummer: | 8/2023 |
| Funddatum: | 09.11.2023 |
| Fundgegenstand: | Kinderfahrrad |
Der Eigentümer/ die Eigentümerin der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein/ ihr Recht am Eigentum bis zum 16.05.2024 bei uns anzumelden.
Melden sich die Eigentümer innerhalb dieser Frist nicht, so hat der Finder / die Finderin Anspruch auf den gefundenen Gegenstand.
Wird dieses Recht von dem Finder / der Finderin nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei der Fundsache um ein in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundenen Gegenstand, wird per Gesetz die Gemeinde des Fundortes selbst Eigentümerin der Sache.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird über die Fundsache anderweitig verfügt.
Wenn Sie vermuten, dass es sich hierbei um Ihr Eigentum handelt (Nachweispflicht), wenden Sie sich bitte an die:
Gemeinde Sanitz
Fundbüro
Rostocker Straße 19
18190 Sanitz
Tel.: 038209 48033