| Sitzungstermin: | Dienstag, 25.11.2025 |
| Sitzungsbeginn: | 18:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 21:43 Uhr |
| Ort, Raum: | Gemeinschaftshaus Sanitz, Hof Sanitz 1, 18190 Sanitz |
Vorsitz
Sabine Fink
Mitglieder
Niels Amborski
Anke Baumeister
Markus Bürger
Torsten Heier
Barbara Kirchhainer
Bernd Losand
Martin Manthe
Thomas Ortmann
Tomas Schrambke
Mirko Schulze
Annett Sitte
Gudrun Weimer
Dennis Weißgerber
Verwaltung
Enrico Bendlin
Steve Brockmann
Daniela Fehlhaber
Heike Suckow
Gäste
Jennyfer Gleß
Mitglieder
| Dirk Berner | entschuldigt |
| Gerd Chaborski | entschuldigt |
| Gunnar Möller | entschuldigt |
Einwohner
Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr
Herr Schünemann – GF SaWEG mbH
Frau Sophie Rausch - Reporterin vom NDR
Herr Siebenbürgen – Firma UKA
| Öffentlicher Teil | ||
| 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
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| 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
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| 3. | Billigung des Protokolls der Sitzung vom 16.09.2025 |
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| 4. | Bericht des Bürgermeisters |
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| 5. | Einwohnerfragestunde |
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| 6. | Verteilung der Zuschüsse an Vereine für das Jahr 2026 | BV/25/BFV/109 |
| 7. | Spendenannahme | BV/25/BFV/117 |
| 8. | Bericht gem. § 11 Anlagerichtlinie für Geldanlagen der Gemeinde Sanitz | IV/25/BFV/126 |
| 9. | Bericht der Gleichstellungsbeauftragten | BV/25/BFV/122 |
| 10. | Antrag zur Einführung eines "Stiefelgeldes" für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr | BV/25/BFV/123 |
| 11. | Satzung der Gemeinde Sanitz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ Ribnitz-Damgarten | BV/25/BFV/125 |
| 12. | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des B-Plans Nr. 30 "Photovoltaikanlage Vietow" | BV/25/BOV/178 |
| 13. | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sanitz | BV/25/BOV/179 |
| 14. | Abwägungs- und Satzungsbeschluss B-Plan Nr. 23 "Südblick" der Gemeinde Sanitz | BV/25/BOV/180 |
| 15. | Nachwahl stellvertretender Hauptausschussmitglieder | IV/25/BFV/118 |
| 16. | Protokolle der Ausschüsse und Beiräte |
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| 17. | Beschluss der Gemeindevertretung Sanitz über die Abberufung der amtierenden Ortswehrführerin der Ortsfeuerwehr Vietow | BV/25/BOV/183 |
| 18. | Anfragen und Informationen |
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| Nichtöffentlicher Teil | ||
| 19. | Grundstücksangelegenheit Kaufangebot(nichtöffentlich) | BV/25/BOV/182 |
| 20. | Grundstücksangelegenheit(nichtöffentlich) | BV/25/BOV/173 |
| 21. | Grundstücksangelegenheit(nichtöffentlich) | BV/25/BOV/174 |
| 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
| Die Bürgervorsteherin eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladungen und die Beschlussfähigkeit fest. |
| 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
| Es wird vom Gemeindevertreter Herrn Mirko Schulze der Antrag gestellt, den TOP 10 „Antrag zur Einführung eines "Stiefelgeldes" auf TOP 6 vorzuziehen. Der Antrag wird mit 6 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt. |
| Somit erfolgen keine Änderungen der Tagesordnung. |
| 3. | Billigung des Protokolls der Sitzung vom 16.09.2025 |
| Das Sitzungsprotokoll wird mit 14 Für-Stimmen bestätigt. |
| 4. | Bericht des Bürgermeisters | |
| Die Bürgervorsteherin übergibt das Wort an den Bürgermeister Herrn Enrico Bendlin. Dieser erläutert nachfolgend die Informationen aus dem Fachbereich Bürgerservice und Finanzverwaltung: | |
| • | Es werden derzeit erste Terminierungen für die Sitzungen 2026 abgestimmt, die Sitzungen der GV und des HA/FA wurden bereits terminiert und finden sich im Sitzungskalender im ALLRIS. |
| • | Der Bürgermeister verweist auf die Vorreiterrolle der Gemeinde Sanitz im Hinblick auf die Digitalisierung der Gemeindeverwaltung. Derzeit arbeitet die Verwaltung an der Einführung der E-Post. Eine Arbeitszeitersparnis durch Druck, Kuvertierung und Versand von Massenpost durch einen externen Anbieter, bspw. für Steuerläufe, kann hierbei gewonnen werden. |
| • | Zum Thema digitale Beschlusskontrolle sind heute Abstimmungen mit dem Zweckverband elektronische Verwaltung MV erfolgt, danach soll diese im Januar eingepflegt und die Mitarbeiter geschult werden. |
| • | Es läuft die Prüfung der Einführung einer KI-Unterstützung für die Protokollierung der Sitzungen. |
| • | Die Jugendhilfeplanung des Landkreises Rostock wurde kürzlich beschlossen. Die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung erfolgt jedoch bereits ab Anfang Januar 2026 aufgrund der sich stark ändernden Kinderzahlen im Landkreis Rostock. |
| • | Die Anerkennung der Gemeinde Sanitz (konkret Jugendtreff) als Einsatzstelle für den Bundesfreiwilligendienst ist erfolgt. |
| • | Der Finanzausschuss hat sich bereits in zwei Sitzungen mit dem Haushalt 2026 befasst. Weitere Beratungen erfolgen, sobald der Orientierungsdatenerlass vorliegt. Sofern möglich, soll der Haushaltsbeschluss noch in diesem Jahr erfolgen. In Abstimmung mit der Bürgervorsteherin wird eine Sitzung der GV für den 16.12.2025 avisiert. Dies ist aber nur möglich, wenn der Orientierungsdatenerlass rechtzeitig vorliegt und der Haushalt 2026 final aufgestellt werden kann. |
| • | Das Neujahrsgespräch soll in Abstimmung mit der Bundeswehr am 07.02.2026 stattfinden. |
| • | Nach Information der Gemeindewahlleitung wird der Wahlausschuss am 04.12.2025 über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Bürgermeisterwahl befinden. |
| Weitere Informationen aus der Bau- und Ordnungsverwaltung: |
| Erweiterungsneubau der Regionalen Schule |
| Die Beschulung ist auch in einem Klassenraum im Jugendtreff und in zwei Räumen im Gymnasium möglich. Die Fragen bezüglich der Aufstellfläche und der FFW-Zufahrt sind durch den Brandschutzplaner direkt geklärt worden. Die Fundamente für die Holzständerbauwerke an Nord- und Südturm sind vorbereitet. Die Arbeiten sollen in der 50. KW durch den Zimmermann beginnen. Eine Kranaufstellfläche ist bereits hergestellt worden. Für die Innenarbeiten am Nordturm wurden Vorbereitungen für die Aussteifungen der Decken zur Vorbereitung der Fensterdurchbrüche an der Ostfassade vorgenommen. |
| Sporthalle III in Groß Lüsewitz |
| Die Untersuchung des Fundamentes zur Beurteilung der Tragfähigkeit für neuen Stahlträger und Stützpfeiler ist erfolgt, die Kosten zur Wiederherstellung der Statik sind für die HH-Planung 2026 (290.000 €) eingereicht. Nachdem das Thema im Januar dieses Jahres in den Gremien zurückgestellt wurde, liegen nunmehr konkrete Aussagen zu Maßnahmen und Kosten vor, so dass die Beschlussfassung zum weiteren Umgang wieder forciert werden kann. |
| Feuerwehr- und Gemeinschaftshaus in Vietow |
| Die Mängelbeseitigung am Feuerwehr- und Gemeinschaftshaus in Vietow wird weiterhin bearbeitet. Zum Verkauf des alten Containers der FFW Vietow liegt ein Angebot vor. Das Abklemmen der Medien wurde beantragt. Diese wurden bereits abgemeldet und sind zu trennen, dann folgt der Abbau durch den erfolgreichen Bieter. Der Abbau und der Transport erfolgen auf Kosten des Bieters. |
| Straßenbeleuchtung Wohngebiet Kauhirtswisch |
| Die Sanierung der Straßenbeleuchtung im Wohngebiet Kauhirtswisch ist abgeschlossen. Der Abruf der Fördermittel erfolgt, sobald die Rechnung vorliegt. |
| Sanierung des Kellergeschosses im Rathaus |
| Derzeitige Arbeiten sind die vertikale Abdichtung außen in über 3 m Tiefe mit Verbau und innen mittels Bohrungen und einbringen einer Gelinjektion. Der Baubeginn für die Abdichtungsarbeiten war am 10.11.2025 und soll bis voraussichtlich. 02/2026 dauern. Der Bauausschuss wurde über die Kostenentwicklung in der letzten Sitzung des Bauausschusses aufgrund von Mehrarbeiten bei der Abdichtung der Nordseite des Rathauses am 04.11.2025 informiert. In der Finanzausschusssitzung am 04.11.2025 wurde die Kostenerhöhung thematisiert, vorgestellt und bezüglich der Haushaltsplanung 2026 berücksichtigt. |
| Badsanierung in der Kita Ernst-Schneller-Straße |
| Die Fliesenlegerarbeiten sind abgeschlossen, die Stellung der Trockenbauwände ist erfolgt, der Maler beginnt am 25.11.2025 und anschließend erfolgen die Installationen der Sanitäranlagen. |
| Gelände der Ludolf Arena |
| Am 15.11.2025 fand eine Begehung des Ortsbeirates Sanitz, des Vorstandes und der Verwaltung statt. Am 18.11.2025 fand die Begehung des Landkreises (Wasserschutz und Immissionsschutz) statt. Am 02.12.2025 erfolgt die Beratung im Beirat und anschließend erfolgen die Beratungen im HA/FA und der GV. |
| Kleidercontainer Gemeindegebiet |
| Alle Kleidercontainer werden komplett zurückgebaut.Es wird nochmals darauf verwiesen, dass nutzbare Altkleider bspw. neben die Restmülltonne gestellt werden können und entsprechend mitgenommen werden; nicht mehr nutzbare Altkleider gehören wiederum in die Restmülltonne. |
| E.dis Netz GmbH |
| Die Infrastrukturanpassung der E.dis Netz GmbH beläuft sich derzeit auf ein Volumen von ca. 650.000 € in der Gemeinde Sanitz. Die Bürgersteigsperrung in der Rostocker Straße (siehe letzte Sitzung), ist eine Maßnahme der e.dis Netz GmbH. Die verkehrsrechtliche Anordnung ist bis zum 31.12.2025 gültig. |
| Park Groß Lüsewitz |
| Die Beleuchtung im Park Groß Lüsewitz ist nach Abstimmung mit dem Denkmalschutz ausgeschrieben. Die Submission ist am 27.11.2025. |
| Erneuerung Rohrleitung |
| Für die Gemarkung Groß Lüsewitz, Flur 1, 15/6/2/2/1an B110 nördlich von Groß Lüsewitz, ist die Erneuerung der Rohrleitung fertiggestellt. Die Teilabnahme ist erfolgt, nur die Rohrspülung ist noch erforderlich. Die Fördermittel werden abgerechnet. |
| John-Brinckman-Straße 7a |
| Am Gebäude des Jugendtreffs finden Arbeiten im OG statt. Es erfolgt die Wandöffnung für einen 2. Fluchtweg und der Anbau einer Metalltreppe. |
| Sanierung Straße An der Kugeleiche |
| Die Planung ist erfolgt. Derzeit laufen Absprachen mit dem WWAV bezüglich etwaiger noch erforderlicher Regenwasser-Hausanschlüsse. Diese werden dann Bestandteil der Planung. |
| Auf Nachfrage einer Gemeindevertreterin zur Anwesenheit des Architekturbüros Matrix zu den Sitzungen der Gemeindevertretung, welches für die Planung und Ausführung des Erweiterungsneubaus der Regionalen Schule zuständig ist, erläutert der Bürgermeister, dass diese ab 2026 fortlaufend den Stand des Baus in den Sitzungen der Gemeindevertretung erläutern werden. |
| Es wird noch einmal festgehalten, dass zur Vorstellungsrunde der Bürgermeisterkandidaten nur Wahlberechtigte Zutritt erhalten sollen, da die Platzkapazität begrenzt ist und es Ansinnen der Veranstaltung ist, die Wahlberechtigten zu informieren. Die Vorstellung findet am 10.01.2026 in der Sporthalle I statt. |
| Ein Gemeindevertreter weist darauf hin, dass die Sperrung des Gehweges in der Rostocker Straße 18 bereits seit dem 18.09.2025 aufgestellt wurde. Bautätigkeiten finden laut seiner Aussage seit 2 Monaten nicht mehr statt. Aufgrund dessen erfolgt die Bitte um Schließung der Baugrube und Einflussnahme der Bau- und Ordnungsverwaltung auf die ausführende Firma. |
| Zum Vorfall der Verunreinigung der Kösterbeck in Richtung Teutendorf (Öl Havarie) wird seitens einer Gemeindevertreterin angefragt, ob die Ursache bzw. die Täter ausfindig gemacht werden konnten. Hierzu sind der Verwaltung keine Ermittlungserfolge der zuständigen Kriminalpolizei bekannt. |
| Der Bürgermeister erklärt, dass für die neue Brücke im Park Groß Lüsewitz zwei Varianten im Beisein vom Beirat Groß Lüsewitz, dem KHV und der Gemeinde durch ein Planungsbüro vorgestellt wurden. Es wurde eine Variante mit Durchlass und Überbauung eines Weges und geschwungenem Geländer diskutiert. Der LK Rostock Denkmalschutz hat dieser Möglichkeit nach Abstimmung mit dem Bürgermeister zugestimmt. Die Abstimmung mit dem WBV Rostock ist noch erforderlich, da es sich hier um ein Gewässer II. Ordnung handelt. Von einer Gemeindevertreterin erfolgt der Hinweis, dass zukünftig auch die Mitglieder der Gemeindevertretung über derartige Termine informiert werden sollten. Der Hinweis wird verwaltungsseitig dankend aufgenommen. |
| 5. | Einwohnerfragestunde |
| Es gibt keine Einwohnerfragen. |
| 6. | Verteilung der Zuschüsse an Vereine für das Jahr 2026 | BV/25/BFV/109 |
| Die Bürgervorsteherin erläutert die Vorlage. |
| Ein Gemeindevertreter erklärt seine Befangenheit gemäß § 24 Abs. 1 KVMV und nimmt weder beratend noch abstimmend am Tagesordnungspunkt teil. |
| Im vergangenen Haupt- und Finanzausschuss erging die Bitte um Prüfung, dass die Zuwendungsrichtlinie vereinfacht und hinsichtlich der Finanzen auf die Gemeinnützigkeit abgestellt werden sollte. |
| Durch die Bürgervorsteherin erfolgt der Antrag, die Zuwendung an den Verein Budo-Sanitz e.V. zu streichen, da der Antrag gemäß Zuwendungsrichtlinie der Gemeinde Sanitz unvollständig ist. Hierzu die Abstimmung: |
| 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen. Somit wird der Verein von der Verteilungsliste gestrichen. |
| Anschließend erfolgt ebenfalls durch die Bürgervorsteherin der Antrag, dass die Zuwendung an den Verein Union Sanitz 03 e.V. bestehen bleibt, da lediglich eine Anlage fehlte und die Gewährung einer Zuwendung entsprechend der Zuwendungsrichtlinie rechtlich möglich ist. |
| 7 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen. Dem Antrag wird ebenfalls stattgegeben. |
| Die Änderung der Zuwendungsrichtlinie wird in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses thematisiert. |
| Beschluss: |
| Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage aufgeführte Verteilung der Zuschüsse an Vereine (ausgenommen Budo-Sanitz e.V.) für das Jahr 2026 in der Gemeinde Sanitz. |
| Abstimmungsergebnis: |
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 10 | 2 | 1 |
| 7. | Spendenannahme | BV/25/BFV/117 |
| Die Bürgervorsteherin erläutert die Vorlage. |
| Beschluss: |
| Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sanitz beschließt die Annahme der aufgeführten Spenden im Sinne des § 44 Abs. 4 KV M-V von: |
| Eingang einer Geldspende am 15.07.2025 von der E.DIS Netz GmbH in Höhe von 1.500,- € für die 777- Jahrfeier der Gemeinde Sanitz und Eingang einer Geldspende am 02.10.2025 von der Flugabwehrraketengruppe 21 in Höhe von 1.250,- € für die Jugendarbeit. |
| Abstimmungsergebnis: |
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 14 | 0 | 0 |
| 8. | Bericht gem. § 11 Anlagerichtlinie für Geldanlagen der Gemeinde Sanitz | IV/25/BFV/126 |
| Die Bürgervorsteherin erläutert die Vorlage. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. |
| 9. | Bericht der Gleichstellungsbeauftragten | BV/25/BFV/122 |
| Die Bürgervorsteherin übergibt das Wort an die anwesende Gleichstellungsbeauftrage der Gemeinde, Frau Jennifer Gleß, welche im Anschluss ausführlich ihren Jahresbericht verliest. |
| Sie verweist auf gesetzliche Veränderungen bei der Gleichstellung im Allgemeinen. |
| Zwei Beratungsfälle von Hilfesuchenden konnte sie durchführen. Sie steht auch im Kontakt mit den umliegenden Gemeinden. |
| Hinsichtlich der Hauptsatzung der Gemeinde gibt Frau Gleß die Anregung, die benannte Gleichstellung von Männern und Frauen weiter zu formulieren. Sie wirft auf, dass der Bedarf an Gleichstellung vorhanden ist, auch in der Kinder- und Jugendarbeit, bei den Senioren und in der Inklusion. Bisher seinen hierzu keine Konzepte und Prozesse innerhalb der Gemeinde als Zielsetzung vorhanden gewesen. Daher schlägt Sie die Bildung eines Präventionsrates vor. |
| Im Anschluss dankt die Bürgervorsteherin Frau Gleß für Ihre Ausführungen und wird die Anregung zur Beratung an die Gremien weitergegeben. |
| Eine Gemeindevertreterin regt an, dass auf der Homepage der Gemeinde die Darstellung der Gleichstellungsbeauftragen ausgebaut werden könnte. Die Verwaltung stellt klar, das dies bei entsprechender Zuarbeit der Gleichstellungsbeauftragten erfolgen kann. |
| Es wird geschildert, dass es bereits in den 90er Jahren einen Präventionsrat in der Gemeinde gab. Dieser bestand aus Vertretern der Bundeswehr, Polizei, Kirche, Jugendsozialarbeit und der Gleichstellung. Neue Überlegungen zur Aktivierung des Präventionsrates können mit dem Sozialausschuss abgestimmt werden. |
| Es wird von einem Gemeindevertreter angemerkt, dass die Gleichstellungsbeauftragte ein Teil der Gemeindeverwaltung ist und daher selbst aktiv werden kann und sollte. |
| Es wird ebenfalls angeregt, dass die Konzeption zur Gleichstellung nicht seitens der Gemeinde erstellt werden sollte, sondern hierbei das aktive Einbringen der Beauftragten für Gleichstellung seitens einiger Gemeindevertreter als wünschenswert angesehen wird. |
| Plan von Frau Gleß ist die Bildung des Präventionsrates im ersten Quartal 2026. |
| 10. | Antrag zur Einführung eines "Stiefelgeldes" für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr | BV/25/BFV/123 |
| Die Bürgervorsteherin erläutert die Vorlage und übergibt das Wort dem Antragsteller Herrn Mirko Schulze. Dieser erläutert seine Intention. |
| Ein Gemeindevertreter weist daraufhin, dass auch Kameraden, die nicht an Einsätzen teilnehmen eine Wertschätzung erhalten sollten, da diese auch für Wartung etc. verantwortlich sind. |
| Ein weiterer Gemeindevertreter bedankt sich bei den Kameraden der Feuerwehr für Ihr Engagement. Er verweist auf die Pflichtaufgaben der Gemeinde, die finanziell den Gemeindehaushalt extrem belasten, daher sollte die Wirksamkeit der Entscheidungen geprüft werden. Bereits 14.000 € stellt die Gemeinde für freiwillige Leistungen der FFW im Haushalt ein. Die Zahlung eines Stiefelgeldes stelle keine gerechte Lösung dar, da nicht alle Kameraden zu den Einsätzen kommen können. |
| Es erfolgt der Antrag von der Gemeindevertreterin Frau Annett Sitte auf Rederecht der anwesenden Feuerwehrkameraden, welchem von den Gemeindevertretern einstimmig zugestimmt wird. |
| Zunächst spricht der Gemeindewehrführer Ralf Behm. Er führt aus, dass die Einführung einer FFW-Rente eine gute Variante für die Wertschätzung der FFW Kameraden sein könnte. Das “Stiefelgeld” sieht er nicht als Vorzugsvariante an, da einige Kameraden arbeitsbedingt nicht immer an Einsätzen teilnehmen können, sich aber bei rückwärtigen Diensten aktiv einbringen. |
| Der Ortswehrführer der FFW Gubkow, Hr. Lork, schließt sich Herrn Behm an, laut ihm wäre die Rente eine bessere Alternative als das Stiefelgeld, da seine Ortsfeuerwehr verhältnismäßig wenig Einsätze, jedoch aber viele Ausbildungsstunden absolviere. Weiterhin seien die benannten freiwilligen Leistungen nicht gänzlich als freiwillig anzusehen, da einige dieser freiwilligen Leistungen pflichtige Ausgaben ergänzen. |
| Es wird von dem Gemeindevertreter Herrn Thomas Ortmann ein Änderungsantrag gestellt. Danach sollte für die FFW der Gemeinde Sanitz eine pauschale Summe von 3.000 € zur freien Verfügung für kameradschaftliche Zwecke im Haushalt 2026 eingestellt werden. Dem Antrag wird mit 9 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt. |
| Ein weiterer Antrag zum Verschieben der Thematik in die nächste Sitzung wird von dem Gemeindevertreter Herrn Tomas Schrambke gestellt. Die Verwaltung soll die finanziellen Auswirkungen einer Rente für die FFW-Kameraden prüfen. |
| Der Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt. |
| Es wird abschließend der Hinweis seitens eines Gemeindevertreters gegeben, dass der Haushalt im Moment jetzt nicht gedeckt ist und die FFW freiwillige Leistungen in o.g. Höhe erhält. |
| Beschluss: |
| Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sanitz beschließt, die Summe von 3.000 € für die FFW der Gemeinde Sanitz zur Verwendung kameradschaftlicher Zwecke in den Haushalt 2026 einzustellen. |
| Abstimmungsergebnis: |
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 9 | 3 | 2 |
| 11. | Satzung der Gemeinde Sanitz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ Ribnitz-Damgarten | BV/25/BFV/125 |
| Die Bürgervorsteherin erläutert die Vorlage. Die Anpassung der Satzung ist zwingend notwendig. Der Hinweis auf regelmäßige Überarbeitung erging bereits im Haupt- und Finanzausschuss und wurde entsprechend aufgenommen. Ebenfalls wurde im Ausschuss beantragt, die Satzungen der Wasser- und Bodenverbände zusammen zu fassen, jedoch die Flächen und Umlagewerte getrennt aufzuführen. |
| Es erfolgt vom Gemeindevertreter Herrn Markus Bürger der Antrag auf Zusammenlegung der Satzungen, welchem einstimmig zugestimmt wird. |
| Beschluss: |
| Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sanitz beschließt die Satzung der Gemeinde Sanitz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge der Wasser- und Bodenverbände. |
| Abstimmungsergebnis: |
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 14 | 0 | 0 |
| 12. | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des B-Plans Nr. 30 "Photovoltaikanlage Vietow" | BV/25/BOV/178 |
| Die Bürgervorsteherin begrüßt Herrn Siebenbürgen von der Firma UKA und dieser steht den Gemeindevertretern bei Fragen zur Verfügung. | |
| Seitens des Ortsbeirates Niekrenz liegt eine Empfehlung zur Ablehnung des Auslegungsbeschlusses vor. Der Bauausschuss und der zeitweilige Ausschuss für Klima und Energie empfehlen den Auslegungsbeschluss. Eine Gemeindevertreterin hinterfragt die Beratungsfolge, da die Kenntnisnahme des Beirates erst nach dem BA und AKE kam und somit kein Bezug auf die Empfehlung des Beirates erfolgen konnte. Laut der Bürgervorsteherin war hierbei die Reihenfolge nicht relevant, da die Gemeindevertretung beschließend ist. Die Beiräte und Ausschüsse sind in diesem Fall alle gleichrangig beratend. | |
| Beschluss: | |
| Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sanitz beschließt: | |
| 1. | Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 30 "Photovoltaikanlage Vietow" der Gemeinde Sanitz wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2025 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2025 gebilligt. |
| 2. | Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 30 „Photovoltaikanlage Vietow“einschließlich der Begründung und Umweltbericht mit Anhängen sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. |
|
| Bei der ortsüblichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 30 unberücksichtigt bleiben können. |
| 3. | Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch den Bebauungsplan Nr. 30 der Gemeinde Sanitz berührt werden kann, sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. |
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 10 | 3 | 1 |
| 13. | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sanitz | BV/25/BOV/179 |
| Die Bürgervorsteherin erläutert die Vorlage. Eine Gemeindevertreterin verlässt den Raum und nimmt an der folgenden Abstimmung nicht teil. | |
| Beschluss: | |
| Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sanitz beschließt: | |
| 1. | Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sanitz wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2025 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2025 gebilligt. |
| 2. | Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sanitzeinschließlich der Begründung und Umweltbericht mit Anhängen sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Bei der ortsüblichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die4. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können. |
| 3. | Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmenzu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurfeinzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. |
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 10 | 3 | 0 |
| 14. | Abwägungs- und Satzungsbeschluss B-Plan Nr. 23 "Südblick" der Gemeinde Sanitz | BV/25/BOV/180 |
| Die Bürgervorsteherin erläutert die Vorlage und gibt das Wort an den Geschäftsführer Herrn Schünemann der SaWEG mbH, welcher die Änderungen den Sitzungsteilnehmern vorstellt. | |
| Beschluss: | |
| Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sanitz beschließt: | |
| 1. | den Bebauungsplan Nr. 23 "Südblick" der Gemeinde Sanitz begrenzt: |
|
| im Norden: durch den Groß Lüsewitzer Weg |
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| im Osten: durch das Flurstück 80/6 |
|
| im Süden: durch die Flurstücke 81/4, 82/4, 83/6, 84/4 und 86/12 |
|
| im Westen: durch das Flurstück 87 |
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| als Satzung. Die Begründung zu dem B-Plan 23 wird gebilligt. |
| 2. | Der Beschluss wird ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erlangt der B-Plan 23 "Südblick" Rechtskraft. |
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 14 | 0 | 0 |
| 15. | Nachwahl stellvertretender Hauptausschussmitglieder | IV/25/BFV/118 |
| Die Bürgervorsteherin erläutert die Vorlage. | |
| Vorgeschlagen für die Vertretung für Frau Annett Sitte ist Herr Dennis Weißgerber | |
| 13 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung | |
| Vorgeschlagen für die Vertretung für Frau Barbara Kirchhainer ist Herr Dr. Bernd Losand | |
| 12 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen | |
| Somit sind die Vertreter der Hauptausschussmitglieder gewählt worden. | |
| 16. | Protokolle der Ausschüsse und Beiräte | |
| Es gibt keine Anfragen und Hinweise zu den vorliegenden Protokollen. | |
|
| |
| Seitens einer Gemeindevertreterin erfolgt der Hinweis, dass die Beantwortung der Fragen von Einwohnern im Protokoll mitaufgeführt werden sollte. Hierzu stellt die Verwaltung klar, dass in der Sitzung des letzten Haupt- und Finanzausschuss nochmals klargestellt wurde, dass die Protokolle Aufzeichnungen der jeweiligen Sitzungen darstellen und keine sich daraus im Nachgang ergebenden Antworten beinhalten können. | |
| Anlage 1 | Protokolle der Beiraete und Ausschuesse |
| 17. | Beschluss der Gemeindevertretung Sanitz über die Abberufung der amtierenden Ortswehrführerin der Ortsfeuerwehr Vietow | BV/25/BOV/183 |
| Die Bürgervorsteherin verliest die Vorlage. Auf der Jahreshauptversammlung soll Frau Elisa Möller wertschätzend verabschiedet werden. |
| Beschluss: |
| Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sanitz beschließt in ihrer Sitzung am 25.11.2025 die Abberufung von Frau Elisa Möller aus dem Ehrenbeamtenverhältnis. |
| Abstimmungsergebnis: |
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 14 | 0 | 0 |
| 18. | Anfragen und Informationen |
| Es liegen keine Anfragen oder sonstige Informationen vor. |
Vorsitz:
Bürgermeister:
Schriftführung: