Titel Logo
Sanitzer Mitteilungen
Ausgabe 12/2025
Informationen aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Zuzüge und Umzüge

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

gemäß dem Bundesmeldegesetz muss sich jeder, der eine Wohnung in der Bundesrepublik bezieht, innerhalb von 14 Tagen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde des Wohnortes anmelden bzw. ummelden.

Das Gleiche gilt für Abmeldungen bei Personen die aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Für eine An-, Um- oder Abmeldung benötigen Sie ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass) für alle Personen die gemeldet werden sowie eine Bestätigung des Wohnungsgebers über den Ein- oder Auszug. Sollten Sie keine gültigen Dokumente besitzen, muss eine Geburts- oder Eheurkunde vorgelegt werden.

Die oben genannten Vorgänge sind kostenfrei.

Alle benötigten Formulare finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Sanitz (www.gemeindesanitz.de) unter dem Reiter Anträge und Formulare.

i.A. Laura Geske
SB Pass- und Meldebehörde