Schiedsstellen der Gemeinden sind außergerichtliche Einrichtungen zur Schlichtung von Rechtsstreitigkeiten durch ehrenamtliche Schiedspersonen. Sie sind dafür zuständig, in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, wie z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Beleidigungen, mittels eines Schlichtungsverfahrens einen Vergleich herbeizuführen. Dieser Vergleich wird schriftlich festgehalten und kann vollstreckt werden, was den Gang zu einem Gericht oft überflüssig macht.
Die Bildung von Schiedsstellen ist im § 1 (1) des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes – SchStG M-V geregelt. Die Amtsdauer der hierfür zu wählenden Schiedspersonen beträgt 5 Jahre. Die Tätigkeit der aktiven Schiedspersonen endet im Januar 2031.
Für die kommende Wahlperiode können sich über 25-jährige Einwohner der Gemeinde Sanitz bewerben, die gem. § 4 (1) SchStG M-V ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten nach für das Amt geeignet sind. Die Schiedspersonen werden durch die Gemeindevertretung gewählt. Die Berufung zur Schiedsperson erfolgt daraufhin mit der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts Rostock.
Formlose Bewerbungen für das Ehrenamt mit Angabe zur Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Tätigkeit) senden sie bitte bis zum 4. Januar 2026 vorzugsweise per Mail an: steve.brockmann@gemeinde-sanitz.de oder an die
Gemeinde Sanitz
Der Bürgermeister
Fachbereich Bürgerservice und Finanzverwaltung
Hr. Steve Brockmann
Rostocker Straße 19
18190 Sanitz
Kennwort: Schiedsstelle