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Sanitzer Mitteilungen
Ausgabe 12/2025
Informationen aus dem Rathaus
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Containerplätze für Altglas und -kleider sind keine Müll-Sammelstellen!

Einwurfzeiten an Altglas-Containern beachten

In den letzten Wochen kam es vermehrt zu Ablagerungen von gesammelten Altkleidern, Altglas und Hausmüll bei den aufgestellten Containerplätzen in allen Orten der Gemeinde Sanitz.

Der neben den Containern abgelegte Hausmüll musste wiederholt von den Bauhofmitarbeitern der Gemeinde Sanitz abgeholt und als wilde Müllablagerungen teuer entsorgt werden. Das ist doppelt ärgerlich, da dies unnötige Kosten für die Gemeinde Sanitz verursacht.

Zudem ist es nicht gestattet, Altkleider neben diedafür vorgesehenen Containerabzustellen, wenn diese voll sind. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), insbesondere § 15 (Grundpflichten der Abfallbeseitigung) und § 28 (Ordnung der Abfallbeseitigung), dürfen Abfälle ausschließlich in zugelassenen Einrichtungen entsorgt werden. Ein Abstellen neben den Containern gilt als unzulässige Ablagerung und kann gemäß § 69 KrWG als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

Falsch ist es auch, sein Altglas (Flaschen und Gläser) und seine Altkleider neben diedafür vorgesehenen Containerzustellen, wenn diese voll sind. Neben der Umweltverschmutzung kommt hier noch die mögliche Gefährdung durch Scherben des Altglases auf den anliegenden Straßen und Wegen dazu.

Bitte halten Sie sich an die Zeiten zum Einwerfen des Altglases in die Glascontainer und nehmen Sie bitte Rücksicht auf die Anwohner (Montag - Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 19:00 Uhr).

Beschwerden richten Sie bitte an die ALBA Nord GmbH (038208/839 - 0).

Um künftige Probleme zu vermeiden und die Sauberkeit an den Standplätzen und deren Aufrechterhaltung sicherzustellen, bewahren Sie bitte Ihre Kleiderspende oder Altglas vorübergehend zu Hause auf, bis die Container wieder geleert sind.

Bitte stellen Sie die Altkleidersäcke oder das Altglas nicht neben den Containern ab! Auch dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Information des Landkreises Rostock, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

Sammlung von Alttextilien im Landkreis Rostock

Seit dem Jahr 2018 steht in der EU-Abfallrahmenrichtlinie und seit dem Jahr 2020 im Kreislaufwirtschaftsgesetz, dass Alttextilien ab dem 1. Januar 2025 getrennt zu sammeln sind.

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Rostock war vorbereitet und bietet die getrennte Sammlung von Alttextilien auf den Wertstoffhöfen oder bereitgestellt in transparenten Säcken am Abfuhrtag neben der Rest- und Bioabfalltonne an.

Textilabfälle, wie zum Beispiel stark verschmutzte Textilien und nicht mehr tragbare Kleidung, die nicht zur Verwendung oder Verwertung geeignet sind, gehören in die Restmülltonne.

Die Gemeinde Sanitz dankt Ihnen im Sinne eines sauberen Gemeindebildes für Ihre Unterstützung.

i.A. Stefanie Luxenburger
SB Ordnungsamt/ Brandschutz