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Sanitzer Mitteilungen
Ausgabe 12/2025
Informationen aus dem Rathaus
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Winterdienst in der Gemeinde Sanitz

Liebe Einwohner/innen,

um in den Wintermonaten Schäden und Verletzungen im Vorfeld zu vermeiden, beachten Sie bitte folgende Reinigungspflichten für Straßen und Gehwege.

Durch die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Sanitz vom 10.12.2024 hat die Gemeinde Sanitz die Reinigungspflicht und die Verpflichtung zur Schnee- und Glättebeseitigung der Straßenteile, Gehwege, einschließlich der gleichzeitig als Radweg ausgewiesene Gehwege, auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen.

Somit ist jeder Eigentümer zur Schnee- und Glättebeseitigung auf den anliegenden Straßenteilen und Geh- und Radwegen verpflichtet (§ 7 Abs. 1 und 2 der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Sanitz).

Nach § 50 Abs. 2 StrWG M-V gehört zur Reinigung auch die Schneeräumung auf den Gehwegen und Überwegen für Fußgänger sowie bei Schneeglätte und Glatteis das Bestreuen der Gehwege und Fußgängerüberwege.

Soweit in Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Bereichen Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.

Entsprechend der Straßenreinigungsatzung der Gemeinde Sanitz hat die Beräumung von Schnee in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen spätestens von 08:00 - 20:00 Uhr unverzüglich nach beendetem Schneefall zu entfernen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee ist bis 07.00 Uhr bzw. 08:00 Uhr des folgenden Tages zu entfernen.

Glätte ist in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen spätestens von 08:00 - 20:00 Uhr unverzüglich nach ihrem Entstehen zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr entstandene Glätte ist bis 07.00 Uhr bzw. 08:00 Uhr des folgenden Tages zu entfernen.

Die Nichteinhaltung der Reinigungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 61 Absatz 2 des Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - M-V) geahndet werden.

Ich möchte darauf hinweisen, dass die Ordnungsbehörde der Gemeinde Sanitz die Räumpflicht der Eigentümer zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern in den Wintermonaten verstärkt kontrollieren wird.

i.A. Stefanie Luxenburger
SB Ordnungsamt/ Brandschutz