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Sanitzer Mitteilungen
Ausgabe 2/2024
Informationen aus dem Rathaus
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21_Information KRP

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Bei Reisen innerhalb der EU können Sie zukünftig einen Personalausweis für Ihr Kind beantragen und für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

i. A. Laura Geske
SB Pass- und Meldebehörde