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Sanitzer Mitteilungen
Ausgabe 2/2024
Informationen aus dem Rathaus
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Umstellung auf elektronische Abrechnung der Aufträge (E-Rechnung)

Mit Inkrafttreten der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (E-RechVO M-V) sind Rechnungen an die Gemeinde Sanitz elektronisch als E-Rechnung im Format X-Rechnung zu stellen. Die Rechnungen sind ausnahmslos über die Rechnungseingangsplattform bei der Bundesdruckerei (OZG-RE) https://xrechnung-bdr.de einzureichen.

Die elektronische Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format (XML) vorliegen, das eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht; PDF-Dokumente oder Bilddateien sind nicht ausreichend.

Die X-Rechnung muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • CEN-Norm "Elektronische Rechnungsstellung“
  • Anforderungen der E-Rechnungsverordnung des Bundes

Rechnungssender müssen sich für die Rechnungsstellung bei der jeweiligen E-Rechnungseingangsplattform (https://xrechnung-bdr.de.) registrieren.

Wenn Sie Ihre Rechnungen über die E-Rechnungseingangsplattformen übermitteln möchten, gehen Sie wie folgt vor:

  • Rufen Sie den Link der jeweiligen E-Rechnungseingangsplattform auf.
  • Registrieren Sie sich und melden Sie sich an.
  • Wählen Sie über die Benutzerverwaltung einen für Sie optimalen Übertragungskanal für Ihre E-Rechnungen aus.
  • Geben Sie stets die Leitweg-ID der Gemeinde Sanitz an
  • Ihre Rechnung wird durch die jeweilige E-Rechnungseingangsplattform automatisch auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft.
  • Anschließend wird Ihre geprüfte elektronische Rechnung der Gemeinde Sanitz anhand der ihr zugeordneten Leitweg-ID bereitgestellt.
  • Ihre Rechnung gilt als der Gemeinde Sanitz zugestellt, wenn sie bei der jeweiligen E-Rechnungseingangsplattform eingegangen ist.

Für Rechnungen an die Gemeinde Sanitz ist folgende Leitweg-ID zu verwenden:

13072091-K000-75

Es fallen für das Stellen der elektronischen Rechnungen grundsätzlich keine Kosten an. Wenn Sie jedoch einen Dienstleister mit der Übermittlung von Rechnungen beauftragen, können unter Umständen Kosten für diesen Dienstleister anfallen.

Bei Fragen zur E-Rechnung wenden Sie sich bitte an Frau Grit Schmitz, SB Datenverarbeitung, Tel.: 038209/48032.

Steve Brockmann
Fachbereichsleiter
Bürgerservice und Finanzverwaltung