Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
am 22.12.2025 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes beschlossen.
Darin heißt es nach §15 Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, dass das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Wehrerfassung Daten im automatisierten Abrufverfahren nach §§34a und 38 des Bundesmeldegesetztes abrufen und weiterverarbeiten darf.
Seit dem 5. Januar 2026 werden wöchentlich die Meldedaten der bis zum Abrufdatum 18. Jährigen aus dem Zentralen Informationsregister des Landes (ZIR) abgerufen.
Zusätzlich wurde das Bundesmeldegesetz angepasst.
Der §3 Absatz 2 Nummer 1 des Bundesmeldegesetzes wurde gestrichen, somit sind die Meldebehörden nicht mehr für die Wehrerfassung zuständig.
Außerdem wurde der §36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz gestrichen, damit entfällt das Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.
Alle bisher eingetragenen Übermittlungssperren gegenüber dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr mussten somit aufgehoben werden.