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Sanitzer Mitteilungen
Ausgabe 3/2026
Informationen aus dem Rathaus
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Information über Nicht-Anmeldung von Feuer

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

das Anmelden und Anzeigen von Kleinstfeuern auf privatem Grundstück, z. B. Feuerschale (nicht aufgestapelt) und kleine Lagerfeuer (keine 2 Meter groß) ist nicht notwendig. Als Verbrennungsmaterial dienen ausschließlich trockenes und unbehandeltes Holz.

Hinweis: Das Verbrennen von Gartenabfällen ist nicht gestattet. Ausnahmegenehmigungen erteilt das Umweltamt des Landkreises Rostock, Tel.: +49 3843 755-66999, E-Mail: umweltamt@lkros.de

Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer, Tannenbaumverbrennen usw.) müssen Öffentlichkeitscharakter haben und beim Ordnungsamt der Gemeinde Sanitz angezeigt werden.

Bitte beachten Sie beim Planen eines Feuers auch die aktuelle Waldbrandstufe der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern und die dazu angegebenen Vorsorgemaßnahmen und allgemeinen Verhaltensregeln - siehe: https://www.wald-mv.de/Forstbehoerde/Waldbrandschutz/

i. A. Stefanie Luxenburger
SB Ordnungsamt / Brandschutz