Die Gemeindevertretung Sanitz hat am 17.06.2025 eine „Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kraftfahrzeuge sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge für die Gemeinde Sanitz“ beschlossen.
Diese regelt, dass bauliche Anlagen wie z.B. Wohngebäude, Gebäude für Büro-, Verwaltungs- und Praxisräume, Verkaufsstätten usw., bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr zu erwarten ist, nur errichtet werden dürfen, wenn Stellplätze oder Garagen in ausreichender Anzahl und Größe sowie in geeigneter Beschaffenheit hergestellt werden.
Ebenso ist die Änderung von baulichen Anlagen oder die Änderung ihrer Nutzung nur zulässig, wenn Stellplätze oder Garagen in solcher Zahl und Größe hergestellt werden, dass sie die infolge der Änderung zusätzlich zu erwartenden Kraftfahrzeuge aufnehmen können.
Bauherren müssen somit bei der Beantragung einer Baugenehmigung bereits ausreichend Stellplätze nach dieser Satzung planen. Im Rahmen der gemeindlichen Beteiligung am Bauantragsverfahren wird die Einhaltung der Regelungen durch den Bauausschuss der Gemeinde Sanitz geprüft.
Die vollständige Satzung kann auf der Internetseite der Gemeinde Sanitz unter https://gemeindesanitz.de/satzungen-und-ortsrecht/ eingesehen werden.