Durchführung des Anhörungsverfahrens nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG M-V) zur Neufestsetzung der Wasserschutzgebiete für die Trinkwassergewinnung Niekrenz / Gemeinde Sanitz (amtsfrei) sowie im Amt Carbäk für Fienstorf / Gemeinde Broderstorf, Neu Fienstorf und Hohenfelde / Gemeinde Thulendorf
Antrag auf Feststellung der Trinkwasserschutzzone
Zur Gewährleistung der öffentlichen Trinkwasserversorgung auch in einem Havariefall oder bei einer nachteilig beeinflussten Grundwasserbeschaffenheit an einer der Wasserfassungen ist der Gesamtwasserbedarf an den im Verbundsystem betriebenen Standorte sicherzustellen. Gleichzeitig wird die Aufhebung der Unterschutzstellung der TWSZ II und TWSZ III laut Beschluss Nr. K 48/16/82 vom 11.02.1982, der Wasserversorgung Sanitz (Niekrenzer Damm) und Groß Lüsewitz beantragt.
Die Unterlagen für das Verwaltungsverfahren sind öffentlich einsehbar im Zeitraum vom
02.03. bis 30.03.2026:
| 1. | Gemeinde Sanitz für GT Niekrenz, Rostocker Straße 19, 18190 Sanitz, Tel. 038209/ 4800, sekretariat@gemeinde-sanitz.de | ||
| Veröffentlicht: https://www.gemeindesanitz.de/allgemeine-bekanntmachungen | ||
| Öffnungszeiten: | Montag, Mittwoch, Freitag | nur mit Termin |
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| Dienstag, | 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 |
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| Donnerstag | 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 |
| 2. | Amt Carbäk für Gemeinde Broderstorf, OT Fienstorf, Gemeinde Thulendorf, OT Hohenfelde, OT Neu Fienstorf, Moorweg 5, 18184 Broderstorf, Tel.038204 718-0 poststelle@amtcarbaek.de | ||
| Veröffentlicht: https://www.amtcarbaek.de/bekanntmachungen/index.php | ||
| Öffnungszeiten: | Montag, Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr, |
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| Dienstag | 13:00 - 18:00 Uhr |
| 3. | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) 18055 Rostock, Landesbehördenzentrum Rostock, Haus 1, Blücherstraße 1, Dezernat 42, Raum 3.13, | ||
| Tel.-Nr.: 0385-58867426 Frau Farack: a.farack@stalumm.mv-regierung.de | ||
| Veröffentlicht: https://www.stalu-mv.de/mm/Service/Presse_Bekanntmachungen/ | ||
| Oder persönlich: | Montag - Donnerstag | 9:00 - 15:00 Uhr; |
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| Freitag | 9:00 - 12:00 Uhr |
Einwendungen gegen das Vorhaben können ab dem ersten Tag der Auslegung bis einschließlich 13.04.2026 schriftlich oder zur Niederschrift bei den o.g. Behörden erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.