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Sanitzer Mitteilungen
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Sanitz zum Umgang mit Fundtieren

Der Bürgermeister, Enrico Bendlin, der Gemeinde Sanitz

(Bezeichnung der Gemeinde/des Amtes)

hat für den Umgang mit Fundtieren folgende Regelung getroffen:

Wird ein Tier aufgefunden, das üblicherweise von Menschen gehalten wird (Haustier), ist unverzüglich eine Fundanzeige schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei folgender Behörde zu erstatten:

Gemeinde Sanitz, Ordnungsamt, Frau Schröter, Tel. 038209 480-33 oder 480-0

Öffnungszeiten:

Di:

09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Do:

09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstzeit:

Mo:

09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Mi:

09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Fr:

09:00 - 13:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten und Dienstzeiten der Behörde ist die Fundanzeige gegenüber folgender Stelle schriftlich zu erstatten:

Tierschutzverein Vorpommersche Boddenlandschaft e.V., Kuhlrader Weg 1 b in 18311 Ribnitz-Damgarten, Frau Finger, Tel. 0172 5938010 oder Frau Stypmann, Tel. 0174 9327697

(Stelle/Erreichbarkeiten/Hinweis zur zulässigen Schriftform)

Die Ablieferung des Fundtieres erfolgt bei der Behörde selbst. Tierheime oder ähnliche Stellen wurden hierzu nicht ermächtigt oder beauftragt.

Das Tier ist bei folgender beauftragten Stelle nach vorheriger telefonischer Anmeldung abzuliefern:

Tierschutzverein Vorpommersche Boddenlandschaft e.V., Kuhlrader Weg 1 b in 18311 Ribnitz-Damgarten, Frau Finger, Tel. 0172 5938010 oder Frau Stypmann, Tel. 0174 9327697

(Bezeichnung und Adresse der beauftragten Stelle/Erreichbarkeiten)

Hinweise:

Sie haben den Fund eines Tieres immer bei der oben genannten Behörde anzuzeigen. Geben Sie das Tier nicht bei der oben genannten Behörde oder bei der von ihr beauftragten Stelle ab, haben Sie grundsätzlich die Pflicht zur Verwahrung des Tieres und müssen gegebenenfalls die Kosten für die Verwahrung tragen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an oben genannte Behörde.

Sanitz, 22.03.2023

i.A. Juliane Schröter
SB Bau- und Ordnungsverwaltung