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Sanitzer Mitteilungen
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen aus dem Rathaus
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Bekanntmachung

4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sanitz (Photovoltaikanlage Vietow)

hier:

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB

Die Gemeindevertretung Sanitz hat in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2022 beschlossen, die 4. Änderung des Flächennutzungsplans (Bebauungsplan Nr. 30 der Gemeinde Sanitz „Photovoltaikanlage Vietow“) aufzustellen.

In der Sitzung am 05.03.2024 wurde der Vorentwurf für die 4. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung wurde gebilligt.

Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplans befindet sich in der Gemarkung Vietow, Flur 1 und umfasst die Flurstücke 30/1 (tlw.), 30/2 (tlw.), 33/2 (tlw.), 34/2 (tlw.), 35/2 (tlw.) und 36/2 (tlw.). Die Flächengröße beträgt etwa 6,2 ha.

Der Änderungsbereich umfasst Flächen für die Landwirtschaft. Planungsziel ist die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bauleitplanverfahren der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 30 „Photovoltaikanlage Vietow“ der Gemeinde Sanitz.

Die Darstellungen des derzeit gültigen Flächennutzungsplans entsprechen den geplanten Festsetzungen des o.g. Bebauungsplanes nicht. Insofern soll zur Schaffung einer städtebaulichen Ordnung der Flächennutzungsplan für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans und der Vorentwurf der Begründung liegen vom 15. April 2024 bis zum 17. Mai 2024 in der Gemeindeverwaltung Sanitz, Rostocker Straße 19, zu folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag

nach Vereinbarung

Dienstag

9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch

nach Vereinbarung

Donnerstag

9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag

nach Vereinbarung

Der Öffentlichkeit wird in den genannten Zeiten im Fachbereich Bau- und Ordnungsverwaltung der Gemeindeverwaltung Sanitz, 18190 Sanitz, Rostocker Straße 19, Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Planvorentwurf und dem Vorentwurf der Begründung schriftlich oder während der Dienstzeit zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sanitz unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Datenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderabgaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen.

Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet

Die Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 4a Absatz 4 BauGB. Die Unterlagen sind einsehbar auf der Internetseite www.gemeindesanitz.de/allgemeine-bekanntmachungen sowie im Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene.

Sanitz, 26. März 2024

Anlage zur ortsüblichen Bekanntmachung über die Aufstellung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sanitz