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Sanitzer Mitteilungen
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen aus dem Rathaus
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Amtliche Bekanntmachungen aus dem Rathaus

Seit dem Jahr 2002 wird auf den kommunalen Friedhöfen der Gemeinde Sanitz in den Orten Sanitz und Reppelin im Frühjahr eine Standfestigkeitsprüfung aller Grabmale durch eine Fachfirma durchgeführt.

Laut einschlägiger Unfallverhütungsvorschriften hat diese Prüfung einmal jährlich zu erfolgen, um die Sicherheit der auf dem Friedhof Beschäftigten und der Friedhofsbesucher zu gewährleisten.

In diesem Jahr wird diese Prüfung am

13. Mai 2024

(6.45 Uhr in Reppelin/07.15 Uhr in Sanitz)

stattfinden.

Die Prüfung erfolgt durch ein elektronisch geeichtes Prüfgerät – keine Handprüfung! KEINE RÜTTELPROBE!

Interessierte Nutzungsberechtigte können sich gegebenenfalls vor Ort über die Vorgehensweise bei den Prüfvorgängen überzeugen.

Sind Grabmale zu beanstanden, werden diese mit einem Warnaufkleber versehen! Die jeweiligen Nutzungsberechtigten sind dann verpflichtet unverzüglich Abhilfe zu schaffen!

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Nutzungsberechtigten für Schäden, die zum Beispiel durch das Umstürzen von Grabmalen an Personen oder Sachen entstehen, voll haften.

i.A. Stefanie Braun
Friedhofsverwaltung