hier: | öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB |
Die Gemeindevertretung Sanitz hat in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 30 der Gemeinde Sanitz „Photovoltaikanlage Vietow“ aufzustellen.
In der Sitzung am 05.03.2024 wurde der Vorentwurf für den B-Plan Nr. 30 beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung wurde gebilligt.
Der Geltungsbereich befindet sich in der Gemarkung Vietow, Flur 1 und umfasst die Flurstücke 30/1 (tlw.), 30/2 (tlw.), 33/2 (tlw.), 34/2 (tlw.), 35/2 (tlw.) und 36/2 (tlw.). Die Flächengröße beträgt etwa 6,2 ha.
Das Planungsziel besteht in der Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Photovoltaik-Flächenanlage.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 30, der Vorentwurf der Begründung und ein Blendgutachten liegen vom 15. April 2024 bis zum 17. Mai 2024 in der Gemeindeverwaltung Sanitz, Rostocker Straße 19, zu folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
| Montag | nach Vereinbarung |
| Dienstag | 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr |
| Mittwoch | nach Vereinbarung |
| Donnerstag | 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr |
| Freitag | nach Vereinbarung |
Der Öffentlichkeit wird in den genannten Zeiten im Fachbereich Bau- und Ordnungsverwaltung der Gemeindeverwaltung Sanitz, 18190 Sanitz, Rostocker Straße 19, Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanvorentwurf und dem Vorentwurf der Begründung schriftlich oder während der Dienstzeit zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 30 der Gemeinde Sanitz unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Datenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderabgaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen.
Die Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 4a Absatz 4 BauGB. Die Unterlagen sind einsehbar auf der Internetseite www.gemeindesanitz.de/allgemeine-bekanntmachungen sowie im Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene.
Sanitz, 26. März 2024
Anlage zur ortsüblichen Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 30 der Gemeinde Sanitz