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Sanitzer Mitteilungen
Ausgabe 4/2025
Informationen aus dem Rathaus
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Freilaufende Katze - Was tun?

Katzen sind von Natur aus Freigänger, auch wenn sie gerne mal als Stubentiger bezeichnet werden. Viele gut versorgte Hauskatzen genießen ihre Streifzüge an der frischen Luft in unterschiedlich großen Revieren und kehren am Abend wieder heim zu ihren Besitzern. Bitte melden Sie diese Tiere nicht als Fundkatzen.

Auch freilebende Katzen ohne Besitzer sind keine Fundtiere, denn für freilebende Katzen ist die Vermittlung in eine häusliche Struktur nicht tierschutzgerecht. Freilebende Katzen sind in den meisten Fällen nicht vermittelbar. Bitte bedenken Sie dies, wenn Sie eine Katze sehen.

Wichtig ist, dass Sie fremde und/oder freilaufende Katzen nicht füttern! „Dank“ der Fütterung, können noch mehr Katzen (und auch andere Tiere, wie bspw. Ratten) angelockt werden. Dies kann ein erhöhtes Vorkommen der Katzen im Zuge der raschen Fortpflanzung (eine weibliche Katze kann innerhalb von 2 Jahren bis zu 30 Nachkommen haben) nach sich ziehen. Eine „Katzenplage“ lässt somit nicht lange auf sich warten! Aber auch ein Problem in Form von Revierkämpfen und dazugehörigen Verletzungen und Krankheitsübertragungen kann dies nach sich ziehen. Ziemlich schnell ist man dann nicht mehr „Herr der Lage“, vernachlässigt die durch einen selbst angefütterten Tiere und verursacht damit ein Leiden dieser. Füttern ist oft gut gemeint, hilft aber aus den beschriebenen Gründen nicht.

An dieser Stelle auch der Hinweis: Füttern Sie regelmäßig fremde oder freilebende Katzen, werden Sie zu Tierhaltern mit allen Verpflichtungen, die das Tierschutzgesetz vorschreibt. Sie sind verantwortlich für eine artgerechte Pflege, Ernährung, Haltung, Unterbringung und Kontrolle der Fortpflanzung. Gleiches gilt für Sie, wenn Sie Futterstellen in Form von Katzenhäuschen oder Unterschlupfmöglichkeiten einrichten.

Bemerken Sie jedoch wiederholt eine Katze auf Ihrem Grundstück und die Katze lässt sich anfassen und ist mit Menschen vertraut, dann handelt es sich vermutlich um ein entlaufenes Tier - also eine Fundkatze. Bitte melden Sie sich in diesem Fall umgehend bei der Ordnungsbehörde unter 038209 - 48033. Ist das Tier gechipt oder tätowiert und registriert, wird der Besitzer in der Regel schnell gefunden. Bis dahin bleibt das Tier in Obhut der Behörde und wird von einem Tierschutzverein betreut.

Wir bitten Sie, als Katzenhalter im gesamten Gemeindegebiet Sanitz dafür Sorge zu tragen, eine „Katzenplage“ und ein Leiden der Tiere zu verhindern, indem Sie Ihre männlichen sowie weiblichen Katzen kastrieren lassen.

Zum Schluss folgende Bitte:

Sind Sie Katzenbesitzer oder möchten dies werden? - Dann denken Sie daran, dass die Anschaffung einer Katze Verpflichtungen, in Form von Nahrung, ärztlichen Vorsorge- und sonstigen Untersuchungen, artgerechte Unterbringung im Urlaub etc., für die nächsten 15 - 18 Jahre mit sich bringt. Sie als Katzenhalter tragen dann dazu bei, eine übermäßige Katzenpopulation zu verhindern.

Weitere Informationen zum allgemeinen Umgang mit Fundtieren finden Sie auch auf unserer Internetseite www.gemeindesanitz.de unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ - „Allgemeine Bekanntmachungen“.

i. A. Juliane Schröter
SB Bau- und Ordnungsverwaltung