Sehr geehrte Einwohner/innen,
wir bedanken uns für ihre zahlreichen Eingaben bzw. Hinweisen durch Bürgerzettel oder Klarschiff-Meldungen an die Bau- und Ordnungsverwaltung der Gemeinde Sanitz.
Leider erhalten wir auch oft anonyme Beschwerden und Anzeigen.
Auf diese Anzeigen können wir teilweise nicht reagieren, weil uns weitere Informationen zur Sachlage fehlen bzw. weil kein Handlungsbedarf seitens der Behörde vorliegt.
Bei fehlendem Handlungsbedarf oder Nichtzuständigkeit können wir dem anonymen Anzeigenerstatter keine Rückinformationen zukommen lassen.
Des Weiteren ist es für eine Überprüfung wichtig, dass der Antragsteller einen Anspruch auf Überprüfung hat und dieser auch begründet ist.
Einem anonymen Antrag (Anzeige) können wir so nicht bearbeiten, ohne die Beteiligten des Verfahrens benennen zu können. Das hat vor allem rechtliche Gründe.
Demzufolge ist es wichtig, dass ein Antragsteller benannt wird.