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Sanitzer Mitteilungen
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen aus dem Rathaus
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Ordentliche Sitzung der Gemeindevertretung Sanitz

Gemeinde Sanitz

Protokoll öffentlich

Ordentliche Sitzung der Gemeindevertretung Sanitz

Sitzungstermin:

Dienstag, 25.03.2025

Sitzungsbeginn:

19:20 Uhr

Sitzungsende:

21:16 Uhr

Ort, Raum:

Rathaus, Großer Beratungsraum,

Rostocker Straße 19, 18190 Sanitz

Anwesend

Vorsitz

Sabine Fink

Mitglieder

Niels Amborski

Dirk Berner

Markus Bürger

Gerd Chaborski

Lea Gültzow

Torsten Heier

Barbara Kirchhainer

Martin Manthe

Thomas Ortmann

Tomas Schrambke

Mirko Schulze

Annett Sitte

Gudrun Weimer

Marvin Zirnsak

Verwaltung

Enrico Bendlin

Steve Brockmann

Heike Suckow

Gäste

Jennyfer Gleß

Abwesend

Mitglieder

Anke Baumeister

entschuldigt

Gunnar Möller

entschuldigt

Gäste:

Herr Lesky und Frau Schimmer - Stiftung Umwelt und Naturschutz M-V

Herr Schünemann – Geschäftsführer der SaWEG mbH

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.

Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

2.

Änderungsanträge zur Tagesordnung

3.

Billigung des Protokolls der Sitzung vom 25.02.2025

4.

Bericht des Bürgermeisters

5.

Einwohnerfragestunde

6.

Ehrenordnung der Gemeinde Sanitz

BV/24/BFV/083

7.

Pflegepatenschaften für kommunale Flächen

BV/25/BFV/091

8.

Wiedervernässungsprojekt im Teufelsmoor bei Horst

BV/25/BOV/138

9.

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 23 "Südblick"

BV/25/BOV/142

10.

Protokolle der Ausschüsse und Beiräte

11.

Anfragen und Informationen

Nichtöffentlicher Teil

12.

Ehrung verdienstvoller Personen

BV/25/BFV/089

Protokoll

Öffentlicher Teil

1.

Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Die Bürgervorsteherin eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladungen und die Beschlussfähigkeit fest.

2.

Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es gibt keine Anträge zur Änderung der Tagesordnung.

3.

Billigung des Protokolls der Sitzung vom 25.02.2025

Das Sitzungsprotokoll vom 25.02.2025 wird mit 12 Für-Stimmen und 3 Enthaltungen bestätigt.

4.

Bericht des Bürgermeisters

Der Bürgermeister erläutert folgende Informationen aus dem Fachbereich Bürgerservice und Finanzverwaltung:

Zum 01.05.2025 erfolgt die Einstellung von drei Saisonarbeitskräften.

Der Landkreis Rostock bereitet die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung – Bereich Krippe, Kita, Hort – vor. Der Bereich Schulentwicklungsplanung ist derzeit unbesetzt; wann hier eine Fortschreibung erfolgt, kann nicht genau terminiert werden.

Das Rahmenprogramm für die Feierlichkeiten 777 Jahre Sanitz steht fest. Es werden Angebote eingeholt und es laufen Feinabstimmungen.

Aus dem Fachbereich Bau- und Ordnungsverwaltung:

Hinsichtlich der Erweiterungsbaus der Regionalen Schule laufen die Abstimmungen aller Planungen sowie die Vorbereitung der Vergabeverfahren.

An der Grundschule wurden die Pflasterarbeiten abgeschlossen und die Böschungsbepflanzung ausgeschrieben.

Am Bungalow am See in Groß Lüsewitz wurde die Schmutzwasserpumpe erneuert und Elektroarbeiten durchgeführt.

Die Löschwasserentnahmestellen in Horst und in Vietow wurden abgenommen.

Die Arbeiten zur Herrichtung der Löschwasserentnahmestelle in Reppelin haben am 24.03.2025 begonnen.

Die Schlussabnahme zur Beseitigung der Ölhavarie im Graben nach Teutendorf findet am 03.04.2025 mit dem Landkreis Rostock statt. Hieraus können sich eventuell Nacharbeiten ergeben. Die Gemeinde Sanitz hat für sachdienliche Hinweise eine Belohnung von 1.000,-€ ausgelobt.

Die Arbeiten an der defekten Straßenbeleuchtung laufen. Hierfür ist oft ein Messwagen erforderlich.

Am Neubau der FFw Vietow läuft die Abarbeitung der Restleistung der Trockenbauer und der Maler. Es erfolgt außerdem eine Schadstoffbeprobung des Altbestandes einschließlich des Containers.

5.

Einwohnerfragestunde

Der Vorsitzende des Sozialausschusses berichtet im Nachgang der letzten Sitzung zur Nutzung des Jugendtreffs. Durchschnittlich besuchen etwa 40 Jugendliche am Tag den Jugendtreff. Die Altersgruppe ist sehr durchmischt. Vorwiegend besuchen Jugendliche der 5. und 6. Klassen den Treff. Auch ältere Jugendliche besuchen den Jugendtreff regelmäßig. Die Alterspanne reicht hier bis 17 Jahren. Die Verteilung zwischen Jungen und Mädchen ist ausgewogen. Der Altersdurchschnitt wird auf 12/13 Jahre geschätzt.

6.

Ehrenordnung der Gemeinde Sanitz

BV/24/BFV/083

Die Bürgervorsteherin erläutert die Vorlage. Die Ehrenordnung wurde entsprechend der Beratungen in den Ausschüssen angepasst, insbesondere wurde die Ehrenbürgerschaft gesondert benannt.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Ehrenordnung der Gemeinde Sanitz.

7.

Pflegepatenschaften für kommunale Flächen

BV/25/BFV/091

Die Bürgervorsteherin erläutert die Vorlage.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass Privatpersonen, Vereine, Institutionen und dergleichen ehrenamtliche Pflegepatenschaften für kommunale Flächen übernehmen können. Die Pflegepatenschaft wird im Rahmen eines Patenschaftsvertrages geregelt. Mit der Übernahme einer Pflegepatenschaft geht keine rechtliche Verpflichtung einher. Die Patenschaft kann jederzeit beendet werden.

8.

Wiedervernässungsprojekt im Teufelsmoor bei Horst

BV/25/BOV/138

Herr Lesky von der Stiftung Umwelt und Naturschutz M-V stellt das Projekt vor. Er gibt einen Einblick in die Ausgangslage, das Vorgehen und die Ziele. Im Zuge des Projekts ist es beispielsweise denkbar, dass ein Lehrpfad durch das Teufelsmoor führt.

Auf Nachfrage wird bestätigt, dass das Projekt keine negativen Auswirkungen auf den Bahndamm, die Wohnbebauung in Horst und die Straße nach Teutendorf haben wird. Hierzu erfolgt ein engmaschiges Controlling.

Weiterhin hat das Vorhaben keine Auswirkungen auf angrenzende Ackerflächen.

Die Gemeinde Sanitz ist Eigentümerin betroffener Flächen des Projekts. Damit Fördermittel für das Projekt generiert werden können, wird zunächst die grundlegende Zustimmung der Gemeinde erbeten. Ob im weiteren Verlauf ein Grundstückstausch, ein Grundstückskauf oder die Eintragung einer Dienstbarkeit erfolgt, ist im weiteren Verlauf zu klären.

Entsprechend der Empfehlungen des Energie- und Klimaausschusses sowie des Haupt- und des Finanzausschusses wird sich einstimmig dafür ausgesprochen, dass ein Grundstücktausch Priorität hat. Ein Verkauf der Flächen soll nur erfolgen, wenn keine Flächen angeboten werden können.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Bereitstellung von Flächen der Gemeinde Sanitz für das Renaturierungsprojekt im Naturschutzgebiet "Teufelsmoor" bei Horst zur Verbesserung des Wasserrückhaltes mit dem Ziel der Revitalisierung.

9.

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 23 "Südblick"

BV/25/BOV/142

Herr Schünemann als Vorhabenträger erläutert den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 23 „Südblick“. Im Bauausschuss ergingen hierzu die Hinweise, dass im Bereich der Aufstellfläche der Busse ein starkes Gefälle bestehe und dass die sich in Erarbeitung befindliche Stellplatzsatzung Berücksichtigung finden sollte. Das Gefälle stellt kein Problem dar und die Vorgaben zu Stellplätzen werden berücksichtigt.

Es ergeht die Anregung, die Nutzungsmöglichkeiten für die Sonderbedarfsfläche, welche zunächst für die Nutzung für die Kindertagesbetreuung und den Hort vorgesehen ist, weiter zu fassen, um ggf. auf demografische Entwicklungen reagieren zu können.

Weiterhin wird zu bedenken gegeben, dass die aussteigenden Kinder sicher zur Schule gelangen müssen. Dies ist bei der verkehrlichen Planung zu berücksichtigen. Weiterhin sind die weiteren verkehrlichen Anbindungen zu bedenken und zu regeln. Die finale Zuständigkeit hierfür liegt jedoch beim Landkreis.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 "Südblick" der Gemeinde Sanitz in der Gemarkung Sanitz-Hof, Flur 2 begrenzt

im Norden: durch den Groß Lüsewitzer Weg

im Osten: durch das Flurstück 80/6

im Süden: durch die Flurstücke 81/4, 82/4, 83/6, 84/4 und 86/12

im Westen: durch das Flurstück 87

und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchzuführen.

3.

Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch den Bebauungsplan der Gemeinde Sanitz berührt werden kann, sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. sowie § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

10.

Protokolle der Ausschüsse und Beiräte

Es gibt keine Anfragen und Hinweise zu den vorliegenden Protokollen.

11.

Anfragen und Informationen

Es ergeht die Bitte, dass bei mehreren Sitzungen an einem Tag die zeitliche Planung so erfolgt, dass Folgesitzungen pünktlich beginnen können. Idealerweise sollte nur eine Sitzung pro Tag stattfinden. Es wird darauf verwiesen, dass an einem Tag aufeinander folgende Sitzungen nur in Ausnahmefällen stattfinden.

Es erfolgt die Anfrage, ob in der ehemaligen Polizei in der John-Brinckman-Straße Räumlichkeiten durch Vereine angemietet werden können. Der Bürgermeister verweist hier auf einen gefassten Beschluss des Hauptausschusses, wonach die Räumlichkeiten prioritär für die Sicherung des Schulbetriebes der Regionalen Schule über die Bauzeit der Erweiterung (voraussichtlich bis 2027) und für die Jugendsozialarbeit genutzt werden sollen. Weiterhin ist eine Vermietung an Freiberufler möglich, wenn hierfür keine Sanierungsmaßnahmen der Räume erforderlich werden. Analog hierzu wird die Möglichkeit der Vermietung an Vereine gesehen.

Über die Weiterverwendung des Gebäudes (Jugendsozialarbeit, gewerbliche Vermietung etc.) soll bis zum III. Quartal 2026 ein Konzept vorgelegt werden.

Die Straße Bi de Gärtners soll bis zum 01. Mai 2025 fertiggestellt werden.

Vorsitz:
Bürgermeister:
Schriftführung:
Sabine Fink
Enrico Bendlin
Steve Brockmann