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Sanitzer Mitteilungen
Ausgabe 5/2023
Informationen aus dem Rathaus
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Information an alle Hundehalter

-Wald und Badeseen-

Der Frühling ist fast vorbei und in unseren Wäldern sieht man - mit etwas Glück - kleine Kitze, Frischlinge oder andere Jungtiere. Gerade in diesem Moment ist es ratsam für Hundehalter, ihre Haustiere beim Spaziergang immer unter Kontrolle zu haben und sie außerhalb ihres befriedeten Besitztums nicht ohne Aufsicht frei laufen zu lassen.

Im Wald jedoch müssen Hunde nach § 29 Absatz 2 Landeswaldgesetz M-V immer an der Leine geführt werden. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 7.500 Euro geahndet werden kann. Eine solche Geldbuße würde dem Einen oder Anderen schon sehr wehtun, doch viel härtere Regelungen trifft der Gesetzgeber nach § 23 des Landesjagdgesetzes M-V. Demnach sind die zur Ausübung des Jagdschutzes in einem Jagdbezirk berechtigten Personen befugt, Hunde, die Wild aufsuchen oder verfolgen und außerhalb der Einwirkung ihres Führers sind, zu töten. Es ist des Weiteren verboten, einen Hund ohne Genehmigung des Jagdausübungsberechtigten außerhalb der Einwirkung seines Führers in einem Jagdbezirk frei laufen zu lassen. Auch hier stellen Zuwiderhandlungen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Selbst wenn Ihr Hund ruhig und wohl erzogen ist, kann diesen aufgrund seiner viel empfindlicheren Sinnesorgane urplötzlich seine angeborene Jagdleidenschaft überkommen. Zudem gibt es viele Menschen, die sich zur Erholung im Wald aufhalten, die aber Angst vor Hunden haben und verschreckt auf nicht angeleinte Hunde reagieren.

Gleiches trifft für unsere Badeseen zu. Bitte nehmen Sie Ihre Vierbeiner beim Spaziergang um unsere Seen an die Leine, denn auch hier gibt es Menschen, die bei Vierbeinern erschrecken, wenn diese unangeleint ohne Halter um die Ecke kommen. Freilaufende Vierbeiner stellen auch eine Gefahr für die dort lebenden Tiere da, wie zB. Enten, Schwäne etc.. Bitte beachten Sie auch die Leinenpflicht direkt an der Badestelle.

In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, Ihre Vierbeiner entsprechend der gesetzlichen Vorschriften immer an der Leine zu halten.

i.A. Stefanie Luxenburger
SGL Ordnungsamt / Brandschutz