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Sanitzer Mitteilungen
Ausgabe 5/2023
Informationen aus dem Rathaus
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Bekanntmachung der Gemeinde Sanitz

Gemeinde Sanitz

Protokoll öffentlich

Ordentliche Sitzung der Gemeindevertretung Sanitz

Sitzungstermin:

Dienstag, 14.03.2023

Sitzungsbeginn:

18:30 Uhr

Sitzungsende:

20:30 Uhr

Ort, Raum:

Gemeinschaftshaus Sanitz, Hof Sanitz 1, 18190 Sanitz

Anwesend

Vorsitz

Gert Frahm

Mitglieder

Dirk Berner

Angelika Bieske

Sabine Fink

Torsten Heier

Nicole Henkel

Barbara Kirchhainer

Martin Manthe

Maik Ritter

Rainer Wickborn

Verwaltung

Stefanie Braun

Vertretung für: Daniela Fehlhaber

Anja Seelig

Vertretung für: Enrico Bendlin

Abwesend

Mitglieder

Gerd Chaborski

entschuldigt

Barbara Herz

unentschuldigt

Bernd Losand

entschuldigt

Gunnar Möller

entschuldigt

Thomas Ortmann

entschulidigt

Tomas Schrambke

entschuldigt

Gudrun Weimer

entschuldigt

Verwaltung

Steve Brockmann

entschuldigt

Daniela Fehlhaber

entschuldigt

Gäste:

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.

Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

2.

Bericht des Bürgermeisters

3.

Einwohnerfragestunde

4.

Änderungsanträge zur Tagesordnung

5.

Billigung des Protokolls der Sitzung vom 13.12.2022

6.

Stellenplan 2023 - Aufnahme einer Stelle Klimaschutzmanager/in

BV/22/BFV/005

7.

Bestätigung der Wahl des stellv. Wehrführers der OFW Groß Lüsewitz

zur Beschlussfassung

BV/23/BOV/026

8.

Änderung des Flächennutzungsplanes - B-Plan Nr. 29 "Photovoltaikanlage Reppelin/Wendfeld"

BV/22/BOV/016

9.

Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Übertragung personenstandsrechtlicher Aufgaben zwischen der Gemeinde Sanitz und der Gemeinde Dummerstorf

BV/23/BFV/006

10.

Vorschlagsliste zur Schöffenwahl 2023

BV/23/BFV/013

11.

Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 12 „Am Erlenhain/Am Billenhäger Forst" in Sanitz

BV/23/BOV/022

12.

Rücknahme des Beschlusses GV 004-33/19 über die Festlegung der Fläche zwischen

den Straßen „Am Wald“ und „Am Damm“ in der Ortslage Gubkow als Fördergebiet

BV/23/BOV/023

13.

Fällung eines Ahornbaumes im B-Plangebiet Nr. 5 "Kauhirtswisch"

BV/23/BOV/024

14.

Protokolle der Ausschüsse und Beiräte

15.

Anfragen und Informationen

Protokoll

Öffentlicher Teil

1.

Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgervorsteher eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladungen und die Beschlussfähigkeit fest.

2.

Bericht des Bürgermeisters

Die stellvertretende Bürgermeisterin informiert über die nachfolgenden Angelegenheiten:

Derzeit werden die Satzungen der Gemeinde Sanitz, prioritär Hundesteuersatzung, Gebührensatzung für Straßenreinigung, Feuerwehrgebührensatzung und Friedhofssatzung überarbeitet.

Es wird derzeit die Implementierung des Portals Klarschiff.MV zur Bürgerbeteiligung bearbeitet. Bürgerinnen und Bürger können hier rund um die Uhr mit wenigen Klicks Hinweise, Probleme und Ideen melden und den jeweiligen Bearbeitungs- bzw. Umsetzungsstatus einsehen.

Die Treppe an der Bauernstube in Gubkow wurde erneuert.

Die umfangreiche Reparatur der ausgefallenen Straßenbeleuchtung in Gubkow ist abgeschlossen.

Die Sanierung des Gehweges in der Bahnhofstraße ist abgeschlossen.

Der Kabelschaden in Sanitz, der zu defekten Straßenlampen in den Bereichen Tessiner Straße, Schwarzer Weg, Friedensstraße, Wiesenblick, Friedhofsweg und Hanningsaal führte wurde behoben.

Für die Entwässerung des Spielplatzes in der Hasenkuhle wurde eine wasserrechtliche Einleitgenehmigung beim Umweltamt erwirkt. Derzeit werden Angebote für die erforderlichen Arbeiten eingeholt.

Die ersten Arbeiten für die Multisportanlage an der Grundschule haben begonnen.

Beim Landkreis Rostock wurden Parkplatzmarkierungen vor der ehemaligen Post beantragt, um das Parken im Kreuzungsbereich zu verhindern.

Am ehemaligen Polizeigebäude wurden Fenster und Decken saniert. Angebote zum Entfernen der Wände werden erwartet.

Für den Modulbau der Regionalen Schule sind am 13.03.2023 Nachforderungen der Bieter eingegangen. Diese werden nun verwaltungsseitig geprüft.

Für die Straßensanierungen 2023 werden derzeit Kostenschätzungen eingeholt.

Die B110 Richtung Groß Lüsewitz ist aufgrund eines überstauten Straßendurchlasses unterspült. Das Wasser kann nicht abfließen. Der Wasser- und Bodenverband nimmt derzeit die Arbeiten am Graben auf.

3.

Einwohnerfragestunde

Es wird der weitere Werdegang zur Aufbereitung des Parkes in Groß Lüsewitz hinterfragt. Eine Fällgenehmigung liegt nunmehr vor, so dass ab Oktober Fäll- und Pflegearbeiten erfolgen können. Die Maßnahmen wird ausgeschrieben. Die Neugestaltung des Parkes erfolgt im Jahr 2024.

Weiter wird gebeten die Löcher auf dem Parkplatz und dem Weg zum Groß Lüsewitzer See zu verfüllen.

Ein weiterer Bürger macht auf die Einschränkung der Buslinien, insbes. abends von Rostock nach Sanitz, aufmerksam und erkundigt sich, ob dies der Verwaltung bekannt ist und bittet um Rückinformation.

Des Weiteren wird angemerkt, dass der Briefkasten am ehemaligen Restaurant Mecklenburg unerreichbar ist. Da der Briefkasten im Privateigentum der deutschen Post ist, ist diese zuständig.

Zur Frage über die weitere Verwendung der ehemaligen Polizei erfolgt die Auskunft, dass sie durch einen Schul- und Sozialarbeiter sowie die Schule genutzt werden soll.

Ein Gemeindevertreter spricht sich mit Nachdruck dafür aus, dass bei der weiteren Bearbeitung des Parkkonzeptes Groß Lüsewitz der kulturhistorische Verein Groß Lüsewitz beteiligt werden soll.

Des Weiteren bittet er die Ordnungsbehörde, dass diese die Hundebesitzer auf das Gefahrpotenzial ihrer Hunde hinweist, da die Sicherheit der Bürger und Kinder durch nicht angeleinte und nicht richtig geführte Hunde gefährdet ist.

Der Bürgervorsteher hinterfragt die Absteckarbeiten an der alten Gärtnerei in Groß Lüsewitz. Seitens der Verwaltung wird erläutert, dass es sich um ein Gebiet im Rahmen der Innenbereichssatzung handelt in dem sich noch freie Baufelder befinden. Das Satzungsrecht besteht bereits seit mehreren Jahren. Eine Bebauung in dem Bereich ist über die untere Bauaufsichtsbehörde zu beantragen.

4.

Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgervorsteher erläutert, dass TOP 7 nachträglich zur fristgerechten Einladung in die Tagesordnung aufgenommen wurde und bittet um Abstimmung.

5.

Billigung des Protokolls der Sitzung vom 13.12.2022

Es gibt keine Hinweise oder Anregungen zu der Sitzungsniederschrift vom 13.12.2022.

Beschluss:

Die Sitzungsniederschrift vom 13.12.2022 wird gebilligt.

6.

Stellenplan 2023 - Aufnahme einer Stelle Klimaschutzmanager/in

BV/22/BFV/005

Die Beschlussvorlage wird erläutert. Die Gremienmitglieder diskutieren über die Kosten und weisen auf die Haushaltslage hin. Es wird in Frage gestellt, ob ein Bewerber qualifiziert genug ist, um die Aufgaben sofort wahr zu nehmen und im Rahmen der Befristung Ergebnisse erzielen kann. Möglicherweise könnte auch durch externe Fachberater, ggf. mit anderen Kommunen zusammen, ein Klimakonzept erarbeitet werden. Aus dem Kompetenzkreis Klima u. Energie erfolgt die Information, dass der/die Klimaschutzbeauftragte eine neuartige Stelle ist, die in anderen Kommunen schon erfolgreich bekleidet wird und mittlerweile ein Netzwerk im Land entstanden ist in dem untereinander unterstützt wird.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufnahme einer auf zwei Jahre befristeten Stelle Klimaschutzmanager/in den Stellenplan 2023. Die Besetzung der Stelle erfolgt unter der Maßgabe einer 70%igen Förderung.

7.

Bestätigung der Wahl des stellv. Wehrführers der OFW Groß Lüsewitz

BV/23/BOV/026

Die Beschlussvorlage wird erläutert.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sanitz beschließt in ihrer Sitzung am 14.03.2023, der Wahl des Kameraden Nico Haentschke, als Stellvertretenden Wehrführer der Ortsfeuerwehr Groß Lüsewitz zuzustimmen. Die Ausführungen unter finanzielle Auswirkungen sind Bestandteil des Beschlusses.

Die stellv. Bürgermeisterin beglückwünscht den Kameraden und lässt ihn den Eid ablegen. Anschließend erfolgt seine Ernennung.

8.

Änderung des Flächennutzungsplanes - B-Plan Nr. 29 "Photovoltaikanlage Reppelin/Wendfeld"

BV/22/BOV/016

Die Beschlussvorlage wird erläutert.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Entwicklung des B-Plans Nr. 29 "Photovoltaikanlage Reppelin/Wendfeld"

9.

Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Übertragung personenstandsrechtlicher Aufgaben zwischen der Gemeinde Sanitz und der Gemeinde Dummerstorf

BV/23/BFV/006

Die Beschlussvorlage wird erläutert. Ein Gemeindevertreter erklärt, dass bereits der Rechnungsprüfungsausschuss darauf aufmerksam gemacht hat und spricht einen Dank an den Bürgermeister über die Umsetzung aus.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die dritte Änderung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 21.04.2010 zwischen der Gemeinde Sanitz und der Gemeinde Dummerstorf.

10.

Vorschlagsliste zur Schöffenwahl 2023

BV/23/BFV/013

Die Beschlussvorlage wird erläutert.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sanitz wählt die in der Anlage aufgeführten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Sanitz in die Vorschlagsliste für das Schöffenamt des Amtsgerichtsbezirkes sowie des Landgerichts Rostock für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028.

11.

Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 12 „Am Erlenhain/Am Billenhäger Forst" in Sanitz

BV/23/BOV/022

Die Beschlussvorlage wird erläutert. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 28.02.2023 die Vorlage geändert beschlossen. Die Gremienmitglieder diskutieren über den Inhalt des Antrages und stimmen über die Änderung folgenden Beschlusstextes ab:

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Erlenhain/Am Billenhäger Forst“ in Sanitz um die Flurstücke 12, 12/2, 12/4 und 12/6 und die Änderung der Nutzungsart in Gartenland unter Berücksichtigung des Schutzstreifens. Weiter wird die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Sämtliche hierfür anfallenden Kosten trägt der Antragsteller.

Aus dem Kreise der Gemeindevertretung wird mehrfach deutlich, dass ein Antrag auf Umwandlung in Gartenland, der sich auf alle Grundstücke der Reihe, die an den Schutzstreifen der Birkenhecke angrenzen bezieht und Kostenübernahme durch die Eigentümer erklärt, bei weitem größere Chancen auf Erfolg hätte, als der vorliegende.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Erlenhain/Am Billenhäger Forst“ in Sanitz um die Flurstücke 12, 12/2, 12/4 und 12/6 und die Änderung der Nutzungsart in Gartenland unter Berücksichtigung des Schutzstreifens. Weiter wird die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Sämtliche hierfür anfallenden Kosten trägt der Antragsteller.

12.

Rücknahme des Beschlusses GV 004-33/19 über die Festlegung der Fläche zwischenden Straßen „Am Wald“ und „Am Damm“ in der Ortslage Gubkow als Fördergebiet

BV/23/BOV/023

Die Beschlussvorlage wird erläutert.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Rücknahme des Beschlusses GV 004-33/19 über die Festlegung der Fläche zwischen den Straßen „Am Wald“ und „Am Damm“ in der Ortslage Gubkow als Fördergebiet.

13.

Fällung eines Ahornbaumes im B-Plangebiet Nr. 5 "Kauhirtswisch"

BV/23/BOV/024

Die Beschlussvorlage wird erläutert.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Fällung eines Ahornbaumes im B-Plangebiet Nr. 5 "Kauhirtswisch"

14.

Protokolle der Ausschüsse und Beiräte

Es gibt keine Anfragen und Hinweise zu den vorliegenden Protokollen.

Ein Gemeindevertreter bittet die Verwaltung vor Erstellen der Tagesordnung zu prüfen, dass die letzten Protokolle aus den anderen Gremien verbindlich fertiggestellt sind. Andererseits sind Tagesordnungspunkte aus vorherigen Beratungen, zu denen es noch kein Protokoll gibt, von der Tagesordnung zu nehmen.

Anlage 1

Protokolle der Beiräte und Ausschüsse

15.

Anfragen und Informationen

Es erfolgt die Anmerkung, dass im B-Plangebiet „An der Hasenkuhle“ Auffahrten entgegen den Regelungen des B-Plans hergestellt werden.

Es folgt die Frage, ob es eine zeitliche Regelung gibt bis wann das Wohngebiet vollständig bebaut sein muss. Der städtebauliche Vertrag regelt, dass es Sanktionen gibt, wenn bis zu einem festgelegten Termin nicht alle Grundstücke verkauft/bebaut sind.

An die Verwaltung wird die Frage gerichtet, ob die Schließung des Schülerlabors zum Schuljahresende bekannt ist.

Vorsitz:
Bürgermeister:
Schriftführung:
Gert Frahm
Enrico Bendlin
Stefanie Braun