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Sanitzer Mitteilungen
Ausgabe 5/2023
Informationen aus dem Rathaus
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Informationen zum Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlungen

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

gemäß dem Bundesmeldegesetz (BMG) haben Sie das Recht einer Übermittlung Ihrer Daten an bestimmte Anstalten und Institutionen zu widersprechen.

Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG), an die Presse oder den Bürgermeister (§ 50 Abs. 2 BMG), an Parteien, Wählergruppen oder andere Träger von Wahlvorschlägen (§ 50 Abs. 1 BMG) oder Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 BMG) weitergegeben werden, können Sie dagegen Widerspruch einlegen.

Für Personen die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht weiterhin das Recht auf Widerspruch gegen Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 Abs. 2 BMG in Verbindung mit § 58c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetzes).

Von Ihrem Widerspruchsrecht können Sie schriftlich (das Formular kann unter www.sanitz.de im Bereich Rathaus - Anträge/Formulare herunter geladen werden) oder zur Niederschrift während der allgemeinen Sprechzeiten in der Pass- und Meldebehörde der Gemeinde Sanitz Gebrauch machen.

i.A.
Hannah-Sophie Streu
SB Pass- und Meldebehörde

An die Gemeinde Sanitz

Der Bürgermeister

Einwohnermeldeamt

Rostocker Straße 19

18190 Sanitz

Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre gem. §§ 42, 50 BMG

Antragsteller:

Familienname

Vorname(n)

Geburtsname

Geburtsdatum

Anschrift

  • Da ich nicht der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft meines Familienangehörigen (Ehepartner, Lebenspartner, minderjähriges Kind, Elternteil) angehöre, beantrage ich gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 Bundesmeldegesetz in Verbindung mit § 42 Abs. 2 Bundesmeldegesetz, dass meine Daten nicht an die öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft meines Familienangehörigen übermittelt werden.

  • Ich widerspreche der Weitergabe meiner Daten, wenn ich ein Alters- und Ehejubiläum begehe und bitte um Einrichtung einer Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz in Verbindung mit § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz.

  • Ich widerspreche der Weitergabe meiner Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene und bitte um Einrichtung einer Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz.

  • Ich widerspreche der Weitergabe meines Vornamens, Namens, meines ggfs. vorhandenen Doktortitels und meiner Anschrift an Adressbuchverlage nach § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz in Verbindung mit § 50 Abs. 3 Bundesmeldegesetz und bitte um Einrichtung einer Übermittlungssperre.

  • Ich besitze die deutsche Staatsangehörigkeit und habe das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet und widerspreche der Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 Bundesmeldegesetz in Verbindung mit § 58 c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz.

Datum und Unterschrift: