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Sanitzer Mitteilungen
Ausgabe 5/2024
Informationen aus dem Rathaus
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Halten, Parken und Abstellen im Gemeindegebiet Sanitz

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs ist aufgefallen, dass das Parken auf Grünstreifen oder auf Seitenstreifen sowie das Parken außerhalb dargestellter Parkflächen zugenommen hat.

Wer verbotswidrig auf einem Grünstreifen / Seitenstreifen parkt, hält oder anderweitig unzulässig nutzt, verstößt gegen § 2 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verstoß wird mit einem Bußgeld in Höhe von 55,00 € geahndet.

Auch das Abstellen von Anhängern und Trailern auf das öffentliche Grün sowie auf öffentlichen Wegen oder Straßen ist nach §12 Abs. 3b StVO verboten.

Das Halten und Parken auf Geh- und Radwegen, außer sie sind diesbezüglich beschildert stellt ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße in Höhe von 55,00 € geahndet wird. Denken Sie an Ihre Mitmenschen (Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen oder Kind auf Roller), die diese Wege nutzen wollen!

Entsorgungscontainer, Baumaterialien oder dergleichen, welche zeitweilig auf öffentlichem Grün oder auf öffentlichen Wegen bzw. Straßen abgestellt werden müssen, bedürfen eines Antrages auf Sondernutzung gemäß der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Sanitz i. V. m. mit der Gebührensatzung zur Sondernutzung.

Der Antrag auf Sondernutzung kann schriftlich oder per Mail bei der Gemeinde Sanitz, SB Frau Schröter (juliane.schroeter@gemeinde-sanitz.de) gestellt werden.

Eine unerlaubte Nutzung des öffentlichen Raumes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird durch die Ordnungsverwaltung der Gemeinde Sanitz geahndet.

i.A. Stefanie Luxenburger
SB Ordnungsamt / Brandschutz