| hier: | Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sanitz hat in öffentlicher Sitzung am 05.03.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 30 „Photovoltaikanlage Vietow“ gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 6,2 ha und umfasst die Flurstücke 30/1 (tlw.), 30/2 (tlw.), 33/2 (tlw.), 34/2 (tlw.), 35/2 (tlw.) und 36/2 (tlw.) der Flur 1 in der Gemarkung Vietow.
Planungsziel ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO. Dies soll die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlage planungsrechtlich ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom sichern.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer Veröffentlichung im Internet durchgeführt werden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung mit Anhang, Stand Januar 2024, wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 13.05.2024 bis einschließlich 14.06.2024
auf der Internetseite der Gemeinde Sanitz unter dem Pfad www.gemeindesanitz.de/allgemeine-bekanntmachungen sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene veröffentlicht.
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Sanitz, Rostocker Straße 19, Zimmer 2.4, 18190 Sanitz während folgender Dienststunden möglich:
| Montag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| Dienstag | von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| Donnerstag | von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 16:00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeit nach Vereinbarung unter 038209/480-34 oder stefanie.braun@gemeinde-sanitz.de)
Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes elektronisch an stefanie.braun@gemeinde-sanitz.de oder alternativ schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Es wird daraufhin gewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches ebenfalls veröffentlicht wird.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Sanitz ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet
Diese Bekanntmachung wird in der Zeit vom 13.05.2024 bis einschließlich 14.06.2024 auf der Internetseite der Gemeinde Sanitz (www.gemeindesanitz.de/allgemeine-bekanntmachungen) sowie im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) veröffentlicht.
Sanitz, den 24. April 2024
Anlage: Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches