Werte Nutzer/innen der Urnengemeinschaftsanlagen auf den kommunalen Friedhöfen der Gemeinde Sanitz in Reppelin und Sanitz.
Mit dem Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Urnengemeinschaftsanlage erhält jeder Nutzungsberechtigte Hinweise zur Benutzung der Anlage. Hierbei wird insbesondere darauf hingewiesen, dass nur kompostierbarer Grabschmuck auf den, für die Ablage vorgesehenen Flächen abgelegt werden darf.
Nachdem sich auf den Ablageflächen nun mehrere Grablichter, Laternen, Gestecke, Pflanzschalen und Figuren angesammelt haben und sich Nutzer/innen, die sich an die Vorgaben halten, zu Recht beschwert haben, wurde der künstliche Grabschmuck abgeräumt. Wer seine Laternen, Figuren usw. vermisst, kann sich an die Friedhofsverwaltung, Frau Braun, im Rathaus Sanitz wenden und seine Gegenstände abholen.
Es wird nochmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass künstlicher Grabschmuck durch die Gemeinde Sanitz abgeräumt wird. Bitte informieren Sie auch die Angehörigen darüber.
Ein Hinweis noch für die bepflanzte Urnengemeinschaftsanlage:
Hier sind keine Ablageflächen explizit ausgewiesen. Hintergrund ist, dass diese Anlage bereits ausreichend bepflanzt ist und von weiteren Pflanzen weitestgehend abgesehen werden soll. Wer seinem verstorbenen Lieben am Friedhof gedenken möchte, benutzt zur Ablage von Blumen bitte die Rasenflächen am Rand der Urnengemeinschaftsanlage. Hierbei wird darum gebeten, dass Blumengebinde/Sträuße klein gehalten werden.