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Sanitzer Mitteilungen
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung

Aufruf ungepflegter Grabstätten auf dem kommunalen Friedhof in Sanitz

Gemäß § 20 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Sanitz vom 11.03.2024 ist der/die Nutzungsberechtigte einer Grabstelle zu dessen Anlage und Pflege verpflichtet.

Da der/die Verantwortliche für die unten aufgeführte Grabstelle und auch dessen Angehörige nicht zu ermitteln sind, ergeht auf diesem Wege die Aufforderung sich bei der Friedhofsverwaltung zu melden. Bleibt diese Aufforderung binnen 5 Monaten, vom Tage dieser Veröffentlichung gerechnet, unbeachtet, kann die Gemeinde Sanitz, Friedhofswesen das Nutzungsrecht an der Grabstätte gemäß § 21 Abs. 1 der Friedhofssatzung ohne Entschädigung entziehen und die Grabstätte kostenpflichtig beräumen, einebnen, einsäen sowie Grabmale und Grabzubehör beseitigen zu lassen. Mit der Entziehung des Nutzungsrechtes endet jeder Anspruch auf die Grabstätte.

Der/Die Nutzungsberechtigte oder dessen Angehörige (Kinder, Geschwister, Enkelkinder) werden hiermit gebeten, mit der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Sanitz, Rostocker Straße 19, 18190 Sanitz, Tel.: 038209/48034 Kontakt aufzunehmen.

Neuer Friedhof Sanitz

Feld Mitte - Reihe 20 - Grab 40/41

Name:

Münchow, Otto

Münchow, Frieda Anna Marie, geb. Heilke

i. A. Stefanie Braun
Friedhofsverwaltung Sanitz