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Sanitzer Mitteilungen
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen aus dem Rathaus
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Bekanntmachung

Abbildung 1 Lage des Geltungsbereichs des BP Nr. 29 „Photovoltaikanlage Reppelin/Wendfeld"

Abbildung 2 Grenze des Geltungsbereichs des BP Nr. 29 „Photovoltaikanlage Reppelin/Wendfeld" mit Darstellung der Flurstücke und Flurgrenzen

Bebauungsplan Nr. 29 der Gemeinde Sanitz „Photovoltaikanlage Reppelin/Wendfeld“

hier:

öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB

Die Gemeindevertretung Sanitz hat in ihrer Sitzung am 07.09.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 29 der Gemeinde Sanitz „Photovoltaikanlage Reppelin/Wendfeld“ aufzustellen.

Das Plangebiet befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Sanitz, zwischen den Ortslagen Wendfeld und Reppelin:

  • südlich der Sanitzer Straße,

  • westlich des Reppeliner Baches und

  • nördlich des Fasanenhofes.

Die Lage ist in Abbildung 1 dargestellt. Die Gesamtfläche beträgt 39,8 ha.

Der Geltungsbereich des BP Nr. 29 „Photovoltaikanlage Reppelin/Wendfeld“ (vgl. Abbildung 2) umfasst

  • die Flurstücke 124 und 125/2 der Flur 1 der Gemarkung Wendfeld sowie

  • die Flurstücke 2 (tlw.), 3, 4, 125 (tlw.), 128 und 129 der Flur 2 der Gemarkung Reppelin

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 und der Vorentwurf der Begründung, Stand Mai 2023 liegen

vom 12.06.2023 bis einschließlich 14.07.2023

in der Gemeindeverwaltung Sanitz, Rostocker Straße 19, zu folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Dienstag

09.00 Uhr - 12.00 Uhr und

13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Donnerstag

09.00 Uhr - 12.00 Uhr und

13.00 Uhr - 16.00 Uhr

Montag, Mittwoch, Freitag

nach Vereinbarung

Der Öffentlichkeit wird in den genannten Zeiten im Fachbereich Bau- und Ordnungsverwaltung der Gemeindeverwaltung Sanitz, 18190 Sanitz, Rostocker Straße 19, Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Kontaktaufnahme sollte vorzugsweise per Email unter stefanie.braun@gemeinde-sanitz.de bzw. per Telefon unter der 03 82 09 / 480 - 34 erfolgen.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanvorentwurf und dem Vorentwurf der Begründung schriftlich oder während der Dienstzeit zur Niederschrift (vorzugsweise per Telefon) vorgebracht werden.

Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet

Die Unterlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde Sanitz unter www.gemeindesanitz.de/allgemeine-bekanntmachungen sowie über das Internetportal des Landes M-V unter https://bplan.geodaten-mv/Bauleitplaene/Plaene_in_Aufstellung einsehbar.

Hinweis zur DSGVO:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des§ 3 BauBG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt".

Sanitz, 31.05.2023