| Betrifft: | 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 „Am Erlenhain/Am Billenhäger Forst“ |
| hier: | frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) |
Die Gemeindevertretung Sanitz hat am 06.06.2023 beschlossen, den Bebauungsplanes Nr. 12 zu ändern. Die Änderung betrifft die Baugrundstücke westlich der Straße Am Erlenhain. Das Planungsziel besteht in der Änderung der westlichen Geltungsbereichsgrenze unter Einbeziehung der Flurstücke 12/2, 12/4, 12/6, 12/8, 12/10, 12/12, 12/14, 12/16, 12/18, 12/20 sowie 12/22 in der Flur 2 der Gemarkung Sanitz-Hof.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer Veröffentlichung im Internet durchgeführt werden.
Der Vorentwurf der Planänderung und die zugehörige Begründung wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 20.06.2024 bis einschließlich zum 19.07.2024
auf der Internetseite der Gemeinde Sanitz unter dem Pfad www.gemeindesanitz.de/allgemeine-bekanntmachungen sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene veröffentlicht.
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Sanitz, Rostocker Straße 19, Zimmer 2.4, 18190 Sanitz während folgender Dienststunden möglich:
| Montag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| Dienstag | von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| Donnerstag | von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 16:00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeit nach Vereinbarung unter 038209/480-34 oder stefanie.braun@gemeinde-sanitz.de)
Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes elektronisch an stefanie.braun@gemeinde-sanitz.de oder alternativ schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Es wird daraufhin gewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Sanitz, den 30.05.2024
Enrico Bendlin
Bürgermeister
Anlage: B-Plan Nr. 12 - Übersichtsplan 1. Änderung