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Sanitzer Mitteilungen
Ausgabe 6/2025
Informationen aus dem Rathaus
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Fundsachen aus dem Jahr 2025

1.

Folgende Sache wurde als Fund gemeldet:

Fundnummer: 10/2025

Funddatum: 26.12.2024

Fundgegenstand: Damenfahrrad

Der Eigentümer/die Eigentümerin der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein/ihr Recht am Eigentum bis zum 17.09.2025 bei uns anzumelden.

2.

Folgende Sache wurde als Fund gemeldet:

Fundnummer: 11/2025

Funddatum: 27.04.2025

Fundgegenstand: Brillenetui mit Inhalt

Der Eigentümer/die Eigentümerin der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein/ihr Recht am Eigentum bis zum 10.11.2025 bei uns anzumelden.

3.

Folgende Sache wurde als Fund gemeldet:

Fundnummer: 12/2025

Funddatum: 11.04.2025

Fundgegenstand: Schlüsselbund mit 6 Schlüsseln und Anhängern

Der Eigentümer/die Eigentümerin der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein/ihr Recht am Eigentum bis zum 10.11.2025 bei uns anzumelden.

4.

Folgende Sache wurde als Fund gemeldet:

Fundnummer: 13/2025

Funddatum: 30.04.2025

Fundgegenstand: Schlüsselbund mit 6 Schlüsseln

Der Eigentümer/die Eigentümerin der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein/ihr Recht am Eigentum bis zum 30.10.2025 bei uns anzumelden.

5.

Folgende Sache wurde als Fund gemeldet:

Fundnummer: 14/2025

Funddatum: 28.04.2025

Fundgegenstand: Damenfahrrad

Der Eigentümer/die Eigentümerin der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein/ihr Recht am Eigentum bis zum 19.11.2025 bei uns anzumelden.

6.

Folgende Sache wurde als Fund gemeldet:

Fundnummer: 15/2025

Funddatum: 28.04.2025

Fundgegenstand: Herrenfahrrad

Der Eigentümer/die Eigentümerin der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein/ihr Recht am Eigentum bis zum 19.11.2025 bei uns anzumelden

Melden sich die Eigentümer innerhalb dieser Frist nicht, so hat der Finder/ die Finderin Anspruch auf den gefundenen Gegenstand.

Wird dieses Recht von dem Finder/ der Finderin nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei der Fundsache um ein in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundenen Gegenstand, wird per Gesetz die Gemeinde des Fundortes selbst Eigentümerin der Sache.

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird über die Fundsache anderweitig verfügt.

Wenn Sie vermuten, dass es sich hierbei um Ihr Eigentum handelt (Nachweispflicht), wenden Sie sich bitte an die:

Gemeinde Sanitz

Fundbüro

Rostocker Straße 19

18190 Sanitz

Tel.: 038209 48033

i. A. Juliane Schröter
SB Bau- und Ordnungsverwaltung