Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der von der Gemeindevertretung Sanitz in ihrer Sitzung am 25.03.2025 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 23 und der Entwurf der zugehörigen Begründung einschließlich des Umweltberichts sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit
vom 23.06.2025 bis einschließlich 23.07.2025
auf dem Beteiligungs-Portal „Bauleitplanung Online“ unter mv.bauleitplanung-online.de/plan/
bp23sanitz, dem Bau- und Planungsportal des Landes M-V unter bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie der Internetseite der Gemeinde Sanitz unter www.gemeindesanitz.de/allgemeine-bekanntmachungen veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus, Bau- und Ordnungsverwaltung, Zi. 2.4, Rostocker Straße 19, 18190 Sanitz, öffentlich während folgender Dienststunden aus:
| Montag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| Dienstag | von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| Donnerstag | von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 16:00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeit nach Vereinbarung unter 038209/480-34 oder
stefanie.braun@gemeinde-sanitz.de)
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen im Beteiligungs-Portal „Bauleitplanung Online“ oder per Mail an wm@bsd-rostock.de elektronisch abgegeben werden.
Ferner können Anregungen und Hinweise auch schriftlich an die Gemeinde Sanitz, Bau- und Ordnungsverwaltung, Rostocker Straße 19, 18190 Sanitz bzw. nach vorheriger Terminabstimmung zur Niederschrift im Rathaus zu vg. Anschrift vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Zu dem Planentwurf sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
| 1) | Umweltbericht nach § 2 (4) BauGB zum Entwurf des B-Plans Nr. 23 als Teil der Planbegründung (bsd, Rostock, 20.01.2025) | |
| - | Darlegung der Ergebnisse der Umweltprüfung zur Ermittlung, ob/inwieweit von dem B-Plan voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen ausgehen; |
| 2) | Schalltechnische Untersuchung (TÜV Nord Umweltschutz, 07.2018) | |
| - | Beurteilung der Verkehrs- und Gewerbelärmeinwirkungen auf das Plangebiet |
| 3) | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Lämmel Landschaftsarchitektur,10.2019) | |
| - | spezielle artenschutzrechtliche Prüfung der Planauswirkungen |
| - | Empfehlung von Vermeidungs- und Ausgleichmaßnahmen |
| 4) | Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung (bsd, 10.2024) | |
| - | Planungsauswirkungen auf Natur und Landschaft |
| - | Eingriffsermittlung und Maßnahmeempfehlungen zur Minderung / zur Kompensation von Eingriffen |
| 5) | wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen | |
| - | Landesamt f. Kultur und Denkmalpflege v. 16.08.2024 (zum Schutzgut Kultur und Sachgüter) |
| - | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt v. 30.07.2024 (zu den Schutzgütern Oberflächenwasser, Grundwasser) |
| - | Untere Immissionsschutzbehörde v. 25.07.2024 (zum Schutzgut Gesundheit / Lärmimmissionen) |
| - | Untere Bodenschutzbehörde v. 22.07.2024 (zum Schutzgut Boden/Altlasten) |
| - | Untere Naturschutzbehörde v. 13.08.2024 (zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere, Landschaftsbild) |
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Sanitz ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Sanitz, den 27.05.2025