An dieser Stelle möchte das Ordnungsamt der Gemeinde Sanitz alle Anwohner an Straßen, Gehwegen und Plätzen auf die bestehende Straßenreinigungspflicht gemäß der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Sanitz vom 10.12.2024 hinweisen.
Die Straßenreinigung obliegt den Eigentümern der durch die öffentliche Straße erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke innerhalb der Ortslage (Reinigungspflichtige). Ist der Reinigungspflichtige nicht in der Lage, seine Pflicht persönlich zu erfüllen, so hat er eine geeignete Person mit der Reinigung zu beauftragen.
Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung folgender Flächen:
| - | Gehwege einschließlich der gleichzeitig als Radweg ausgewiesenen Gehwege, der Verbindungs- und Treppenwege und des markierten Teils des Gehweges, der durch Kraftfahrzeuge mitbenutzt werden darf (innerhalb geschlossener Ortschaften) |
| - | Radwege, Trenn,- Baum- und Parkstreifen, Böschungen und Gräben sowie sonstige zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn gelegene Teile des Straßenkörpers |
| - | die halbe Breite von verkehrsberuhigter Straße sowie von Stichstraßen |
| - | die Hälfte der Fahrbahn einschließlich Fahrbahnrinnen und Bordsteinkanten, außer Kreis-, Landes- und/oder Bundesstraßen. |
Die Reinigungspflicht umfasst die Beseitigung von Abfällen, Laub, Hunde- und Pferdekot sowie die Rasenmahd. Sie umfasst weiterhin das Entfernen von Gras und Unkraut, das zwischen den Befestigungsmaterialien (z. B. Gehwegplatten, Pflastersteine) der Verkehrsflächen herauswächst.
Die Reinigung hat so zu erfolgen, dass eine Beschädigung der zu reinigenden Flächen nicht eintreten kann. Herbizide oder andere chemische Mittel dürfen nicht eingesetzt werden.
Kehricht, Grünschnitt und sonstiger Unrat sind ordnungsgemäß zu beseitigen und dürfen nicht auf Straßen und Straßenteilen abgelegt werden.
Das Ordnungsamt führt in gewissen Abständen in allen Ortsteilen der Gemeinde Sanitz Kontrollen durch. Die Nichteinhaltung der Straßenreinigungssatzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Zunächst wird der Eigentümer schriftlich auf seine Pflichten hingewiesen. Sind bei der darauffolgenden Nachkontrolle keine Aktivitäten festzustellen, kann eine Geldbuße erteilt werden.
Achten Sie bitte auf eine regelmäßige Reinigung. Damit tragen Sie zu einem gepflegten Erscheinungsbild unserer Gemeinde bei.