Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sanitz hat in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 30 „Photovoltaikanlage Vietow“ gefasst. Der Geltungsbereich befindet sich in der Gemarkung Vietow, Flur 1, Flurstücke 30/2, 33/2, 34/2, 35/2 36/2. Die Flächengröße beträgt etwa 5,59 ha.
Das Planungsziel besteht in der Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Photovoltaik-Flächenanlage.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgt auf der Internetseite der Gemeinde Sanitz unter www.gemeinde-sanitz.de.
Sanitz, 28.06.2023