hier: | öffentliche Auslegung des Entwurfes nach § 4a Absatz 3 BauGB i.V.m. § 13a Absatz 2 Nr.1 BauGB und § 13 Absatz 2 Nr.2 und § 3 Absatz 2 BauGB |
Der von der Gemeindevertretung Sanitz in der Sitzung vom 30. August 2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr.27 der Gemeinde Sanitz für den Bereich „Wohnbebauung ‚Gärtnerei Ortmann‘“, im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, begrenzt
im Norden durch Grünflächen sowie einer gemeindlichen Verkehrsfläche
im Osten durch die vorhandene Bebauung an der Gemeindestraße „Friedrich-von-Flotow-Ring“
im Süden durch die vorhandene Bebauung an der Bundesstraße B110, hier „Rostocker Straße“ sowie die Bundesstraße B110
im Westen durch die vorhandene Bebauung an der Gemeindestraße „Zum Brunnenhof“ sowie die Kindertagesstätte „Siebenbuche“
und der Entwurf der Begründung liegen vom 24. Juli 2023 bis zum 18. August 2023 im Rathaus Sanitz, Rostocker Straße 19, im Fachbereich „Bau- und Ordnungsverwaltung“, zu folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
| Montag | nach Vereinbarung |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | nach Vereinbarung |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | nach Vereinbarung |
Bestandteil der Auslegungsunterlagen sind informationshalber weiterhin die Schalltechnische Begutachtung, das Verkehrsgutachten, die Biotopkartierung mit der Biotoptypenkarte, der Artenschutzfachbeitrag, das Baugrundgutachten sowie die Bodenschutzrechtliche Bewertung gemäß BBodSchG.
Die der Planung zugrunde liegenden DIN-Vorschriften können im Rathaus Sanitz, Rostocker Straße 19, im Fachbereich „Bau- und Ordnungsverwaltung“ während der Dienststunden Dienstag 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr, Donnerstag 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr sowie Montag, Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung eingesehen werden.
Gemäß § 13a Absatz 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Absatz 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Absatz 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen, § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Planentwurf und dem Entwurf der Begründung schriftlich abgegeben oder während der Dienstzeit zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes Nr. 27 der Gemeinde Sanitz unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Datenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderabgaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen.
Die Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 4a Absatz 4 BauGB. Die Unterlagen sind einsehbar auf der Internetseite www.gemeindesanitz.de/bekanntmachung-ueber-die-oeffentliche-auslegung-des-b-planentwurfes-nr-27-wohnbebauung-gaertnerei-ortmann sowie im Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene.
Sanitz, 04.07.2023