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Sanitzer Mitteilungen
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen aus dem Rathaus
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30_B 17, Entwurf, Bekanntmachung der Auslegung

Betr.:

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 17 für den Bereich Rostocker Straße 35 gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und§ 3 Abs. 2 BauGB

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 07.06.2024 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 17 für den Bereich Rostocker Straße 35, zwischen der Rostocker Straße im Norden, dem Flurstück 49 (Rostocker Straße 33) im Osten, dem Graben zwischen der Rostocker Straße und der Neuen Reihe im Süden und dem Flurstück 47/2 (Rostocker Straße 37) im Westen, und der Entwurf der Begründung stehen

vom 22.07.2024 bis zum 30.08.2024

unter folgendem Link https://www.bauportal-mv.de/bauportal/ im Bau- und Planungsportal MV zum Abruf zur Verfügung. Zudem sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die zu veröffentlichenden Unterlagen des Entwurfs im Internet unter der Adresse https://gemeindesanitz.de/allgemeine-bekanntmachungen/ für jedermann erneut öffentlich einzusehen. Außerdem sind die Unterlagen im Beteiligungs-Portal „Bauleitplanung Online“ unter folgendem Link, https://mv.bauleitplanung-online.de/plan/bp17sanitz veröffentlicht und stehen hier zum Abruf sowie zur Stellungnahme zur Verfügung. Zusätzlich liegt der Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Sanitz während der Dienst- und Öffnungszeiten, im Rathaus, Bau- und Grundstücksverwaltung, Zi. 2.4/2.5, Rostocker Straße 19, 18190 Sanitz, öffentlich aus.

Während der Veröffentlichung kann jedermann Anregungen zu dem Entwurf digital im Beteiligungs-Portal „Bauleitplanung Online“ unter folgendem Link https://mv.bauleitplanung-online.de/plan/bp17sanitz oder alternativ per Mail an winter@ign-waren.de abgeben.

Ferner sind Anregungen und Hinweise auch während der Öffnungszeiten bzw. gegebenenfalls mit vorheriger Terminabstimmung zur Niederschrift im Rathaus, Bau- und Grundstücksverwaltung, Zi. 2.4/2.5, Rostocker Straße 19, 18190 Sanitz vorzubringen.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Sanitz unberücksichtigt bleiben.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.

Anlage zur ortsüblichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 17 der Gemeinde Sanitz für den Bereich Rostocker Straße 35