Der von der Gemeindevertretung Sanitz in der Sitzung am 17.06.2025 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 und der Entwurf der zugehörigen Begründung einschließlich des Umweltberichts sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit
vom 21. Juli 2025 bis einschließlich 22. August 2025
auf der Internetseite der Gemeinde www.sanitz.de unter ‚Bekanntmachungen‘ und auf dem Bau- und Planungsportal des Landes M-V unter bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus, Bau- und Ordnungsverwaltung, Zi. 2.4, Rostocker Straße 19, 18190 Sanitz, öffentlich während folgender Dienststunden aus:
| Montag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| Dienstag | von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| Donnerstag | von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 16:00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeit nach Vereinbarung unter 038209/480-34 oderstefanie.braun@gemeinde-sanitz.de)
Die Planänderung betrifft die Baugrundstücke westlich der Straße Am Erlenhain in Sanitz.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Entwurfsunterlagen per E-Mail an wm@bsd-rostock.de elektronisch abgegeben werden. Ferner können Anregungen und Hinweise auch schriftlich oder während den vorgenannten Dienststunden zur Niederschrift im Rathaus der Gemeinde Sanitz, Bau- und Ordnungsverwaltung, Rostocker Straße 19, 18190 Sanitz vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Mit dem Planentwurf werden folgende, bereits vorliegenden umweltbezogene Stellungnahmen veröffentlicht:
| - | Landesamt f. Kultur und Denkmalpflege v. 16.08.2024, Untere Denkmalschutzbehörde v. 09.07.2024 (zum Schutzgut Kultur und Sachgüter) |
| - | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt v. 19.07.2024 (zu den Schutzgütern Oberflächenwasser, Grundwasser, Gesundheit / Immissionsschutz, Abfälle) |
| - | Untere Naturschutzbehörde v. 18.07.2024 (zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere, Landschaftsbild) |
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Sanitz ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Sanitz, 24. Juni 2025
Anlage zur ortsüblichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Erlenhain/Am Billenhäger Forst“
Übersichtsplan, Lage des Änderungsbereichs in Sanitz: