Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der von der Gemeindevertretung Sanitz in der Sitzung am 17.06.2025 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 31 für den Bereich „Wohnbebauung ‚Niekrenzer Dorfstraße‘“ begrenzt
| ▪ | im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen |
| ▪ | im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen |
| ▪ | im Süden durch die vorhandene Bebauung an der Landesstraße L191 |
| ▪ | im Westen durch die Landesstraße L191 und vorhandene Wohnbebauung |
und der Vorentwurf der zugehörigen Begründung der Gemeinde Sanitz werden in der Zeit
vom 21. Juli 2025 bis einschließlich 22. August 2025
auf dem Bau- und Planungsportal des Landes M-V unter bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie der Internetseite der Gemeinde Sanitz unter www.gemeindesanitz.de/allgemeine-bekanntmachungen veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus, Bau- und Ordnungsverwaltung, Zi. 2.4, Rostocker Straße 19, 18190 Sanitz, öffentlich während folgender Dienststunden aus:
| Montag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| Dienstag | von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| Donnerstag | von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 16:00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeit nach Vereinbarung unter 038209/480-34 oder stefanie.braun@gemeinde-sanitz.de)
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Vorentwurfsunterlagen elektronisch per E-Mail an stefanie.braun@gemeinde-sanitz.de, schriftlich oder während der vorgenannten Dienstzeit zur Niederschrift im Rathaus der Gemeinde Sanitz, Bau- und Ordnungsverwaltung, Zi. 2.4, Rostocker Straße 19, 18190 Sanitz vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan Nr. 31 der Gemeinde Sanitz unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Sanitz ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Sanitz, 24. Juni 2025
Anlage zur ortsüblichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes Nr. 31 für den Bereich „Wohnbebauung ‚Niekrenzer Dorfstraße´“ - Geltungsbereich