Gemeinde Sanitz
| Sitzungstermin: | Dienstag, 17.06.2025 |
| Sitzungsbeginn: | 18:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 20:05 Uhr |
| Ort, Raum: | Gemeinschaftshaus Sanitz, Hof Sanitz 1, 18190 Sanitz |
| Anwesend | |
| Vorsitz | |
| Sabine Fink |
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| Mitglieder | |
| Niels Amborski |
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| Anke Baumeister |
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| Markus Bürger |
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| Gerd Chaborski |
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| Lea Gültzow |
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| Barbara Kirchhainer |
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| Martin Manthe |
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| Gunnar Möller |
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| Tomas Schrambke |
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| Mirko Schulze | ab Top 10 |
| Annett Sitte |
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| Verwaltung | |
| Enrico Bendlin |
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| Steve Brockmann |
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| Daniela Fehlhaber |
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| Heike Suckow |
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| Abwesend | |
| Mitglieder | |
| Dirk Berner | entschuldigt |
| Torsten Heier | entschuldigt |
| Thomas Ortmann | unentschuldigt |
| Gudrun Weimer | entschuldigt |
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| Gäste | |
| Jennyfer Gleß | entschuldigt |
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| Gäste: | |
| Herr Ralf Behm - Gemeindewehrführer | |
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Öffentlicher Teil
| 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
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| 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
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| 3. | Billigung des Protokolls der Sitzung vom 25.03.2025 |
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| 4. | Bericht des Bürgermeisters |
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| 5. | Einwohnerfragestunde |
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| 6. | Bericht des Gemeindewehrführers |
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| 7. | Satzung zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Sanitz über die Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen aus öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Forderungen | BV/25/BFV/093 |
| 8. | Stellplatzsatzung | BV/25/BOV/140 |
| 9. | Wahl der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters - Festlegung des Tages der Hauptwahl und einer möglichen Stichwahl | BV/25/BFV/098 |
| 10. | Festlegung der Anzahl der Mitglieder des Wahlausschusses für die Wahl der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters im Jahr 2026 | BV/25/BFV/099 |
| 11. | Grundsatzentscheidung zur Verwendung der Containeranlage FFw Vietow | BV/25/BOV/139 |
| 12. | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 1. Änderung des B-Plans Nr. 12 "Am Erlenhain/Billenhäger Forst" | BV/25/BOV/157 |
| 13. | Vorentwurf- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 31 "Wohnbebauung Niekrenzer Dorfstraße" | BV/25/BOV/161 |
| 14. | Protokolle der Ausschüsse und Beiräte |
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| 15. | Anfragen und Informationen |
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Nichtöffentlicher Teil
| 16. | Verleihung der Ehrenbürgerschaft | BV/25/BFV/094 |
| 17. | Grundstücksangelegenheit Kaufangebot (nichtöffentlich) | BV/25/BOV/145 |
| 18. | Grundstücksangelegenheiten Kaufantrag (nichtöffentlich) | BV/25/BOV/146 |
Öffentlicher Teil
| 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit | ||
| Die Bürgervorsteherin eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladungen und die Beschlussfähigkeit fest. | ||
| 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung | ||
| Es gibt keine Anträge. | ||
| 3. | Billigung des Protokolls der Sitzung vom 25.03.2025 | ||
| Das Sitzungsprotokoll wird mit 11 Für-Stimmen bestätigt. | ||
| 4. | Bericht des Bürgermeisters | ||
| Der Bürgermeister erläutert folgende Informationen aus dem Fachbereich Bürgerservice und Finanzverwaltung: | ||
| • | Die Einstellung von drei Saisonkräften erfolgte zum 01.05.2025. | |
| • | Aktuell bereitet der Landkreis Rostock die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung für die Bereiche Krippe, Kita, Hort vor. Im Bereich der Schulen wird der Landkreis Rostock zunächst die Schuleinzugsbereichssatzung überarbeiten; die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung folgt zu einem späteren Zeitpunkt. | |
| • | Eine Beantragung von Ausweisdokumenten ist seit dem 01.05.2025 nur noch mit digitalen Lichtbildern (vor Ort im EMA oder über Dienstleistern) möglich. | |
| • | Am 14.06.2025 fand der Kinderbegrüßungstag in Vietow statt. 43 Neugeborene wurden in diesem Jahr eingeladen. | |
| • | Der Sanitzer Unternehmertag wird für das zweite Halbjahr 2025 geplant. Termin wird nach Abstimmung mitgeteilt. | |
| • | Das Rahmenprogramm für die Feierlichkeiten 777 Jahre Sanitz steht fest. Die Festwoche findet vom 12.07.2025 bis zum 20.07.2025 statt. In der vergangenen Ausgabe der SAMI gab es zum Ablauf einen Einleger. | |
| • | Die offizielle Einweihung des Feuerwehrgerätehauses Vietow wird für den 12.09.2025 geplant. | |
| Folgende Informationen aus dem Bereich Bau- und Ordnungsverwaltung: | ||
| • | Der Beginn der Baumpflege ist lt. Rahmenvertrag am 16.06.2025. | |
| • | Für den B-Plan Nr. 27 „Gärtnerei Ortmann“ ist die avisierte Abnahme durch die Gemeinde Sanitz in Vorbereitung der Übernahme der öffentlichen Flächen am Freitag den 20.06.2025. | |
| • | Im Rahmen der Aussschreibung zur Kellersanierung des Rathauses erfolgten hinsichtlich der Abdichtung keine Angebote. Eine Abfrage mehrerer Fachunternehmen ist im Anschluss erfolgt. Es konnte ein Unternehmen gefunden werden, dass die Arbeiten übernehmen würde. Am Donnerstag und Freitag finden hier die ersten Schachtungen statt. | |
| • | Zur Herrichtung der Außenanlage an der FFW Vietow ist eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragt worden durch Auftragnehmer. Der voraussichtliche Beginn ist in der 26. /27. KW. Die Restleistung (Mängelbeseitigung) für den Trockenbau werden in der 24. KW erledigt, so dass der Maler in den Bereichen nacharbeiten kann. | |
| • | Für den Erweiterungsneubau Regionale Schule laufen derzeit folgende Ausschreibungen: | |
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| o | - LOS 021 Heizung und Sanitär; Submission 04.07.2025 |
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| o | - LOS 020 Aufzugsanlagen; Submission 23.06.2025 |
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| o | - LOS 023 Elektro/ Blitzschutz; Submission 26.06.2025 |
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| o | - LOS 024 Datentechnik; Submission 27.06.2025 ( - LOS 004a Rohbau mit Baustelleneinrichtung Submission 10.07.25) |
| • | Die Submissionen für die Abbrucharbeiten, Gerüste, Zimmerer und Dachdecker sind bereits erfolgt. Nach den Vergabevorschlägen liegen hier die Angebote ca. 57.000 € unter den geplanten Kosten. | |
| • | Für den barrierefreien Fahrgastunterstand (FGU) in Gubkow ist die Bauanlaufberatung am 11.06.2025 erfolgt und die Bauausführung ist in den Sommerferien avisiert. | |
| • | Die Vorbereitung für die Ausschreibungen der Leistungsverzeichnisse für den Planer Straßenbau (An der Kugeleiche, Oberhof und Regenentwässerung Niekrenz) sind vorbereitet, die Ausschreibungen sind spätestens in der 26. KW veröffentlicht | |
| • | Bei der Beleuchtungserneuerung im Wohngebiet „Kauhirtswisch“ ist ein Fördermittelbescheid i. H. v. 9.397,57€ in Aussicht stehend. Eine Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 37.590 €. Die Ausschreibung hierfür läuft derzeit. | |
| • | Für das Sportlerheim in Sanitz wurde der Auftrag für die Dacherneuerung erteilt. Die Ausführung soll Ende Juli/ Anfang August sein. | |
| • | Derzeit läuft auch das Ausschreibungsverfahren für die Sportbodenversiegelung in der Sporthalle II. | |
| Von einem Mitglied wird die Ausschreibung für die Sanierung im Rathaus hinterfragt. Hierzu schildert die Fachbereichsleiterin Frau Suckow, dass aufgrund der erfolglosen Ausschreibung eine telefonische Anfrage zwecks kurzfristiger Auftragsannahme an ein Unternehmen erfolgte, Befahrungen und Sichtungen werden Donnerstag und Freitag vorgenommen und daraufhin kann ein Angebot erstellt werden. | ||
| 5. | Einwohnerfragestunde | ||
| Auf Bitten eines Anwohners verweist ein Mitglied auf die stark gewachsenen Hecken an der Einfahrt vom Wiesengrund auf die B110, da der Verkehr nicht mehr vollständig einsehbar ist. Die Verwaltung erläutert, dass eine ausführende Firma bereits beauftragt wurde. | ||
| 6. | Bericht des Gemeindewehrführers | ||
| Der Gemeindewehrführer Herr Ralf Behm stellt sich den Anwesenden vor. | ||
| Im Anschluss gibt er einen Einblick, wie sich die Gemeindefeuerwehr zusammensetzt (einzelne Ortswehren) und erläutert detailliert die Statistik der Einsätze der letzten Jahre bei den unterschiedlichsten Vorfällen wie beispielsweise Brände, Verkehrsunfälle, Sturmeinsätze und Tierrettungen. | ||
| Des Weiteren gibt er einen Überblick über die Fahrzeuge und die personellen Strukturen. Derzeit sind insgesamt 104 Kameradinnen und Kameraden aktive Mitglieder, davon 80 männlich und 24 weiblich (Stand 2024). Zusätzlich gibt es noch drei Ortswehren mit einer Jugendfeuerwehr. | ||
| Es wird derzeit eine Führungsgruppe in Zusammenarbeit mit der FFW des Amtes Tessin aufgebaut. Diese soll bei großen Einsätzen für eine optimale Koordination sorgen. | ||
| Die Bürgervorsteherin bedankt sich bei allen Kameradinnen und Kameraden für Ihre ständige Bereitschaft und ihr Engagement. | ||
| Hinterfragt wird der Stand der Umsetzung der Feuerwehrbedarfsplanung. Hierzu wird auf die fehlende Führungsgruppe verwiesen, die jedoch aktuell aufgebaut wird. Herr Behm zeigt auf, dass eine regelmäßige Prüfung der Hydranten und der Löschwasserentnahmestellen im gesamten Gemeindegebiet erfolgen muss. | ||
| Hinterfragt wird die Dokumentation der Einsätze. Dieses erfolgt über das Programm Fox112, welches jedoch nicht für die Bürger einsehbar ist. Ein Mitglied würde die bessere Darstellung der Tätigkeit der Feuerwehr auf der Homepage oder im Mitteilungsblatt befürworten. Dieses soll zukünftig erfolgen. | ||
| Der Bürgermeister äußert hierzu, dass die Außendarstellung der FFW auch in den sozialen Medien sowie bei öffentlichen Veranstaltungen, wo sich die FFW präsentiert, erfolgt. Die größte Herausforderung ist die Sicherung der Einsatzbereitschaft werktags. Hierzu ergeht der Dank an die technischen Mitarbeiter der Gemeinde sowie an die weiteren Mitarbeitenden der Gemeinde, die werktagsüber die Unterstützung gewährleisten. | ||
| Es wird hinterfragt, wie das Fahrzeug der Löschzwerge weiterhin genutzt werden kann, da dieses Thema im Sozialausschuss war, es jedoch keine Entscheidung gab. Im Ergebnis der letzten Sitzung des Sozialausschusses wurde eine Anfrage an die Jugendwehren und die Kita bezüglich der Nutzung gestellt, die Antwort ist noch ausstehend. | ||
| 7. | Satzung zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Sanitz über die Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen aus öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Forderungen | BV/25/BFV/093 |
| Die Bürgervorsteherin erläutert die Vorlage. |
| Beschluss: |
| Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sanitz beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Sanitz über die Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen aus öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Forderungen vom 05.07.2007. |
| Abstimmungsergebnis: |
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 11 | 0 | 0 |
| 8. | Stellplatzsatzung | BV/25/BOV/140 |
| Die Bürgervorsteherin erläutert die Vorlage. Zusätzlich liegt den Gemeindevertretern eine schriftliche Stellungnahme eines Gemeindevertreters verbunden mit der Bitte auf Zurückweisung in die Ausschüsse. | |
| Der Vorsitzende des Bauausschusses äußert sich zu diesem Sachverhalt. Um zukünftig das Thema für neue Bauherren zu sichern, war die Stellplatzsatzung vom Bauausschuss angedacht. Teilweise könnten die Ausführungen der Stellungnahme eingearbeitet werden, jedoch nicht vollständig. Es wird einstimmig beschlossen, dass Pkt. 1.11 der Anlage gestrichen wird und es keinen Unterschied zwischen Mehrfamilienhäusern und Eigentumswohnungen geben soll. | |
| Beschluss: | |
| Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung der Gemeinde Sanitz über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für Kfz (Stellplatzsatzung) mit der soeben beantragten Änderung (Streichung Pkt. 1.11). | |
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 11 | 0 | 0 |
| 9. | Wahl der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters - Festlegung des Tages der Hauptwahl und einer möglichen Stichwahl | BV/25/BFV/098 |
| Die Bürgervorsteherin erläutert die Vorlage. Der Entwurf der angedachten Ausschreibung liegt zur Kenntnis bei. |
| Beschluss: |
| Die Gemeindevertretung beschließt, den Tag der Hauptwahl der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Gemeinde Sanitz auf Sonntag, den 25. 01.2026 festzulegen. Die mögliche Stichwahl findet folglich am 08.02.2026 statt. |
| Abstimmungsergebnis: |
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 11 | 0 | 0 |
| 10. | Festlegung der Anzahl der Mitglieder des Wahlausschusses für die Wahl der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters im Jahr 2026 | BV/25/BFV/099 |
| Die Bürgervorsteherin erläutert die Vorlage. |
| Beschluss: |
| Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sanitz beschließt, dass neben dem Wahlleiter acht weitere Mitglieder den Wahlausschuss für die Wahl der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters im Jahr 2026 bilden. |
| Abstimmungsergebnis: |
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 12 | 0 | 0 |
| 11. | Grundsatzentscheidung zur Verwendung der Containeranlage FFw Vietow | BV/25/BOV/139 |
| Die Bürgervorsteherin erläutert die Vorlage. Ein Neubau eines FFW Gerätehauses in Reppelin soll demnächst erfolgen. Daher wird ein Umsetzen eines alten Containers als Übergang aus wirtschaftlichen Gründen nicht als notwendig erachtet. |
| Von einem Mitglied wird darauf verwiesen, dass für einen Neubau in naher Zukunft keine Gelder vorhanden sind und die Umsetzung sinnvoll wäre. |
| Frau Suckow informiert: Laut Schadstoffgutachten sind diverse Schadstoffe vorhanden. Der Container müsste auseinandergenommen werden, da die Medien entfernt werden müssen und das Dach ist mit dem Haupthaus verbunden. Bei diesem Rückbau könnten die Schadstoffe freigesetzt werden. |
| Folgender Änderungsantrag wird gestellt: |
| „Die GV beschließt den Verkauf, hilfsweise die Entsorgung des Containers.“ |
| Der Antrag wird mit 6 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung, 5 Nein-Stimmen angenommen. |
| Im Anschluss erfolgt die Abstimmung über den neuen Vorschlag. |
| Hierbei ist das Ergebnis 6 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen, somit ist der Antrag abgelehnt. |
| Die Vorschläge laut Beschlussvorlage sollen mit Angeboten belegt werden, damit die Kosten genauer analysiert werden können. Anschließend sollen die Gremien erneut befinden. |
| Ein Gemeindevertreter weist abschließend darauf hin, dass die aktuell von der Regionalen Schule genutzten Container zukünftig, nach Fertigstellung der Erweiterung der Regionalen Schule, auch als Übergangslösung in Betracht gezogen werden könnten. |
| Beschluss: |
| Die GV beschließt den Verkauf, hilfsweise die Entsorgung des Containers. |
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 6 | 6 | 0 |
| 12. | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 1. Änderung des B-Plans Nr. 12 "Am Erlenhain/Billenhäger Forst" | BV/25/BOV/157 |
| Die Bürgervorsteherin erläutert die Vorlage. Ein Mitglied erklärt sich für Befangen und nimmt nicht an der Abstimmung teil. | ||
| Beschluss: | ||
| Die Gemeindevertretung beschließt | ||
| 1. | Der Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Am Erlenhain/Billenhäger Forst" der Gemeinde Sanitz in der Gemarkung Sanitz-Hof, Flur 2 begrenzt | |
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| - | im Norden durch das Wegeflurstück 13 |
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| - | im Osten durch das Flurstück 15/31 (Tankstelle), dem B-Plangebiet Nr. 13 "Kauhirtsbarg" und der Wohnbaufläche 20 gem. dem Flächennutzungsplan von Juni 2018 |
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| - | im Süden durch die Rostocker Straße B110 |
|
| - | im Westen durch die Ackerflächenflurstücke 10 und 11 |
|
| und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung (Anlage 2 und 3) gebilligt. | |
| 2. | Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß §13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchzuführen. | |
| 3. | Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die 1. Änderung und Ergänzung den Bebauungsplan der Gemeinde Sanitz berührt werden kann, sind gemäß §13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie § 4 Abs.2 BauGB die Stellungnahmen einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. | |
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 11 | 0 | 0 |
| 13. | Vorentwurf- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 31 "Wohnbebauung Niekrenzer Dorfstraße" | BV/25/BOV/161 |
| Die Bürgervorsteherin erläutert die Vorlage. Die Stellplatzsatzung soll auch hier schon Berücksichtigung finden. | |
| Beschluss: | |
| Die Gemeindevertretung beschließt | |
| 1. | Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 31 "Wohnbebauung Niekrenzer Dorfstraße" der Gemeinde Sanitz in der Gemarkung Niekrenz, Flur 1 begrenzt |
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| im Norden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen (Flst. 478/1) |
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| im Osten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen (Flst. 488/6) |
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| im Süden: durch vorhandene Bebauung an der Landesstraße 191 |
|
| im Westen: durch die Landesstraße 191 und vorhandene Wohnbebauung |
|
| und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
| 2. | Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchzuführen. |
| 3. | Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch den Bebauungsplan der Gemeinde Sanitz berührt werden kann, sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. sowie § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. |
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 12 | 0 | 0 |
| 14. | Protokolle der Ausschüsse und Beiräte |
| Es gibt keine Anfragen und Hinweise zu den vorliegenden Protokollen. |
| 15. | Anfragen und Informationen |
| keine Anfragen und Informationen. |
| Vorsitz: | Bürgermeister: | Schriftführung: |
| Sabine Fink | Enrico Bendlin | Daniela Fehlhaber |