Titel Logo
Sanitzer Mitteilungen
Ausgabe 8/2024
Informationen aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Forst- und Landwirtschaftlicher Straßenverkehr

Schmutz hat auf viel befahrenen Gemeinde-, Land- oder Bundesstraßen nichts zu suchen. Die Gefahr für Verkehrsteilnehmer ist groß. Deshalb bestimmt § 32 der Straßenverkehrsordnung (StVO): „Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend kenntlich zu machen."

Gemäß § 6 der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Sanitz und § 49 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) hat derjenige, der eine öffentliche Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, die Verunreinigung selbst zu beseitigen.

Klar ist aber auch: Die Ernte muss vom Feld, die Kartoffeln müssen transportiert werden, das Holz der Waldarbeiten muss verlagert werden. Es ist jedoch unrealistisch nach jedem Gespann, das den Acker oder den Wald verlässt, die Straße zu reinigen.

Deshalb wird hier nochmals an die gesetzliche Pflicht, auf die Gefahrenstelle hinzuweisen, erinnert. Hierzu wird auf das Verkehrszeichen 101 „Gefahrenstelle“ mit dem Zusatzzeichen 1006-35 „verschmutzte Fahrbahn“ (alternativ: Zeichen 114 „Schleuder- oder Rutschgefahr“) hingewiesen - § 40 StVO.

Weiterhin gilt Folgendes – Auszug aus § 22 Abs. 1 StVO: „Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und her rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.“

Um Beachtung der vorgenannten Punkte wird gebeten, sodass in der Gemeinde Sanitz und darüber hinaus weiterhin die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet werden kann.

i. A. Stefanie Luxenburger
SB Ordnungsamt / Brandschutz