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Sanitzer Mitteilungen
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen aus dem Rathaus
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Ausschreibung der Gemeinde Sanitz


Gemeinde Sanitz

Der Bürgermeister

In der Gemeinde Sanitz, Landkreis Rostock, Land Mecklenburg-Vorpommern ist ab dem 01.05.2026 die Stelle

der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters

neu zu besetzen, da die Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers abläuft.

Der Amtsinhaber stellt sich der Wiederwahl.

Die Stelle ist gemäß Kommunalbesoldungsverordnung nach der Besoldungsgruppe A 16 besoldet und ist darüber hinaus verbunden mit einer Aufwandsentschädigung.

Die Wahlzeit beträgt 7 Jahre. Für diese Zeit erfolgt eine Ernennung zur Beamtin/zum Beamten auf Zeit.

Die Gemeinde Sanitz ist mit ca. 6.600 Einwohnern und ihren 17 Orten ein zentraler Ort im Landkreis Rostock.

Die Gemeinde zeichnet sich durch eine günstige Verkehrsanbindung zur Hanse- und Universitätsstadt Rostock aus und ist geprägt durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur mit Kindertageseinrichtungen,

Grundschule, Regionaler Schule und Gymnasium. Die Gemeinde Sanitz ist Standort der Bundeswehr und der Bundesforschung. Sie beheimatet Wirtschaft, Handel und Dienstleistungen in über 300 Unternehmen. Das öffentliche Leben wird durch mehr als 40 Vereine und Interessenverbände gestaltet.

Die Kommunalwahlen 2024 ergaben für die Gemeindevertretung folgende Sitzverteilung:

CDU

9 Sitze

AfD

3 Sitze

SPD

3 Sitze

Die Linke

2 Sitze

Einzelbewerber

2 Sitze

Gesucht wird eine verantwortungsvolle, zielstrebige und durchsetzungsfähige Persönlichkeit mit Erfahrung in der Kommunalpolitik, die idealerweise Verwaltungskenntnisse besitzt und in der Lage ist, die Verwaltung zu leiten, sie bürgernah, leistungsorientiert und wirtschaftlich zu führen und die weitere Entwicklung der Gemeinde Sanitz zu fördern.

Die Bürgermeisterin/Der Bürgermeister wird von den Wahlberechtigten der Gemeinde Sanitz in direkter Wahl am Sonntag, den 25.01.2026 gewählt. Eine eventuelle Stichwahl ist für Sonntag, den 08.02.2026 vorgesehen.

Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sowie alle Unionsbürger, sofern sie die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes M-V einzutreten.

Die Bewerber/-innen müssen die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 und 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes- LKWG M-V und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für das Beamtenverhältnis auf Zeit erbringen.

Zur Teilnahme an der Wahl ist die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages gemäß § 62 LKWG M-V erforderlich.

Auf die Wahlbekanntmachung über die Bekanntmachung des Wahltages und des Termins der möglichen Stichwahl sowie Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Sanitz am 25. Januar 2026, veröffentlicht auf der Homepage der Gemeine Sanitz am 18.06.2025, wird hingewiesen.

Die Wahlunterlagen sind bis zum 11.11.2025, 16:00 Uhr bei der Gemeindewahlleitung im Rathaus Sanitz, Rostocker Straße 19, 18190 Sanitz, Zimmer 1.7 einzureichen.

Sanitz, 18.06.2025

Steve Brockmann
Gemeindewahlleiter