Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sanitz hat in öffentlicher Sitzung am 07.07.2026 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 31 für den Bereich „Wohnbebauung ‚Niekrenzer Dorfstraße‘“ in der Fassung vom 07.04.2026 einschließlich der Begründung und Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er ist
| ▪ | im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen |
| ▪ | im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen |
| ▪ | im Süden durch die vorhandene Bebauung an der Landesstraße L191 |
| ▪ | im Westen durch die Landesstraße L191 und vorhandene Wohnbebauung |
begrenzt.
Das Planungsziel besteht in der Schaffung der planerischen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung und Abrundung der Ortslage durch Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes sowie die Sicherstellung der Erschließung. Die Bebauung ist unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung vorgesehen.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Entwurf der Begründung, Stand 07.04.2026, einschließlich der nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen zu jedermanns Einsicht in der Zeit
auf der Internetseite der Gemeinde Sanitz unter dem Pfad www.gemeindesanitz.de/allgemeine-bekanntmachungen sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, liegen die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus, Bau- und Ordnungsverwaltung, Zi. 2.4, Rostocker Straße 19, 18190 Sanitz, öffentlich während folgender Dienststunden aus:
| Montag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| Dienstag | von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| Donnerstag | von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 16:00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeit nach Vereinbarung unter 038209/480-34 oder
stefanie.braun@gemeinde-sanitz.de)
Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:
| 1. | Umweltbericht |
| 2. | Bewertung Versickerungseignung |
| 3. | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag |
| 4. | Übersicht Gewässerbestand |
| 5. | Bewertung Altlastenverdacht |
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Vorentwurfsunterlagen elektronisch per E-Mail an stefanie.braun@gemeinde-sanitz.de, schriftlich oder während der vorgenannten Dienstzeit zur Niederschrift im Rathaus der Gemeinde Sanitz, Bau- und Ordnungsverwaltung, Zi. 2.4, Rostocker Straße 19, 18190 Sanitz vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan Nr. 31 der Gemeinde Sanitz unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Sanitz ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Sanitz, 15. Juli 2026
Anlage zur ortsüblichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 31 für den Bereich „Wohnbebauung ‚Niekrenzer Dorfstraße´“ - Geltungsbereich