Hunde sind der beste Freund des Menschen, doch manchmal sorgen sie bei anderen Mitbürgern auch für Verärgerung, gerade wenn die Hinterlassenschaften der Hunde nicht sofort entfernt werden.
Hundekot auf Gehwegen und Wiesen, an öffentlichen Plätzen und Spielplätzen sind immer ein Zündstoff für Konflikte.
Der Hundekot ist gefährlich, da er einen Nährboden für Viren, Bakterien und Würmer bildet. Wird der Kot nicht sofort beseitigt, könnten Kinder damit in Kontakt kommen oder Fußgänger hineintreten und den Schmutz bis in die Wohnung hineintragen.
Um vorher Genanntes zu vermeiden, schreibt § 6 der „Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Sanitz“ in der derzeit gültigen Fassung vor, wer öffentliche Straßen, Wege und Plätze verunreinigt, hat gem. § 49 des Straßen- und Wegegesetztes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) die Verunreinigung ohne Aufforderung und ohne schuldhaftes Verzögern zu beseitigen.
Wer sich dem widersetzt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belangt werden.
Nutzen Sie dazu unsere öffentlichen Hundestationen, an welchen Sie jederzeit und kostenlos Hundekotbeutel entnehmen können.
Werfen Sie die benutzten Hundekotbeutel in einen der zahlreich vorhandenen öffentlichen Mülleimer, die sich direkt bei den Hundestationen befinden bzw. sind Müllkörbe überall im Gemeindegebiet angebracht.
Wir appellieren an alle Hundebesitzer, dass sie als verantwortungsbewusste Hundehalter stets den Hundekot aufheben und auch ausnahmslos über den nächsten Mülleimer entsorgen.
Ein nicht eingesammelter Hundekot bzw. ein im Beutel verpackter Hundekot, der erst recht wieder nicht im Mülleimer landet, belastet die Toleranz gegenüber Hundehaltern und bringt nur Konflikte mit sich.
Im Sinne eines vernünftigen Miteinanders zwischen Menschen, Tier bzw. allen Gemeindebürgern ersuchen wir um Beachtung dieser Regeln und Pflichten und danken allen Hundehaltern für ihr Verständnis und ihr sinnvolles Mitwirken.