Sommerfest, Vereinsfest, Dorffest, Flohmarkt… Veranstaltungen dieser Art für die Öffentlichkeit nehmen nach der Corona-Krise nun wieder zu.
Um bei der Organisation der Veranstaltung auf der sicheren Seite zu sein, ist jede Veranstaltung, die für die Öffentlichkeit zugänglich ist, beim Ordnungsamt der Gemeinde Sanitz mindestens 6 Wochen vorher anzuzeigen und genehmigen zu lassen.
Öffentlich zugänglich ist die Veranstaltung immer dann, wenn jedermann die Möglichkeit hat, die Veranstaltung zu besuchen (dies auch gilt auch bei Kartenvorverkauf). Selbst wenn die Veranstaltung auf einem Privatgelände stattfindet, ist immer der Zugang der Öffentlichkeit der ausschlaggebende Punkt für die Anzeige- und Genehmigungspflicht.
Je nach Größe und Art der Veranstaltung kann das Ordnungsamt die Vorlage eines Sicherheitskonzeptes verlangen und es sind weitere fachliche Stellungnahmen einzuholen. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Veranstaltung rechtzeitig anzuzeigen.
Das Formular zur Anzeige der Veranstaltung finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Sanitz.