Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
illegale Müllentsorgung ist nicht nur ein optisches Problem. Müll in Wäldern, an Wegrändern und öffentlichen Plätzen belastet die Umwelt und verursacht hohe Kosten für die Kommunen. Wer illegal seinen Müll entsorgt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.
Gartenabfälle, Grünschnitt und Laub, derer sich Garten- und Grundstücksbesitzer entledigen möchten, gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht auf fremden Grundstücken, wie an Feldrändern, im Wald, an Hecken, auf öffentlichen Grünflächen und in Gräben entsorgt werden.
Oft wird die Meinung vertreten, man füge der Umwelt keinen Schaden zu, da es sich um verrottbares Material handelt. Diese Art der Entsorgung ist illegal und kein „Kavaliersdelikt“.
Gartenabfälle in der freien Natur sind nicht nur ein unschöner Anblick. Aus einer eventuell einmaligen Ablagerung solcher Abfälle wird zudem häufig Gewohnheit und andere schließen sich dem an. Mit der Zeit werden Grün- und Waldflächen hinter privaten Wohngrundstücken mit unansehnlichen pflanzlichen Abfällen überhäuft und erfahrungsgemäß lässt weiterer Müll nicht lange auf sich warten.
Immer wieder muss der Bauhof der Gemeinde Sanitz illegalen Grünschnitt aus Gräben und auf Grün- und Waldflächen in der Gemeinde entfernen!
Gemäß der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Rostock fördert und unterstützt der Landkreis die Eigenkompostierung.
Sind die Voraussetzungen für die Eigenkompostierung nicht vorhanden oder wird diese nicht ordnungsgemäß betrieben, besteht die Anschluss- und Benutzerpflicht für einen Bioabfallbehälter. Beim Landkreis Rostock, Abfallwirtschaft kann jeder Bürger eine grüne Tonne (Bioabfall) beantragen.
Also, entsorgen Sie Ihre Abfälle legal!
Schriftliche Anzeigen zu illegalen Ablagerungen von Müll und Abfällen nimmt die Ordnungsbehörde der Gemeinde Sanitz unter der Rufnummer 038209/48026 oder per E-Mail an stefanie.luxenburger@gemeinde-sanitz.de zur Weiterleitung an den zuständigen Landkreis Rostock entgegen. Sie können sich auch gern direkt an den Landkreis Rostock- Abfallwirtschaft, Am Wall 3 -5 in 18273 Güstrow, telefonisch unter 03843 755-66312 oder per E-Mail an stefanie.haase@lkros.de wenden.
Gehen Sie mit einem guten Beispiel voran und halten Sie sich an die Vorschriften. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden kann.