Titel Logo
Recknitz-Trebeltal Kurier
Ausgabe 1/2025
Aus der Amtsverwaltung
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Hinweise zur Erhebung der Grundsteuer ab 2025

Ab dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben. Aufgrund der weitreichenden Änderungen verlieren die bisherigen Grundsteuerbescheide des Amtes Recknitz-Trebeltal ihre Gültigkeit. Zu Beginn des Jahres 2025 werden Sie neue Grundsteuerbescheide erhalten. Die Erstellung dieser Bescheide ist nicht nur in unserem Amt, sondern deutschlandweit, mit erheblichem Aufwand verbunden und wir sind bemüht allen Bürgern rechtzeitig die Bescheid zuzusenden.

Umfänglichere Informationen zu Fragen rund um die Grundsteuer, wie:

  • Was ist die Grundsteuer?
  • Warum eine Grundsteuerreform?
  • Wie erfolgt die Berechnung der neuen Grundsteuer?
  • und viele Fragen mehr…

finden Sie auf der Internetseite des Amtes unter: www.recknitz-trebeltal.de

Wichtig zu wissen:

Bis zum 31.12.2024 sind für die Zahlung der Grundsteuer A die Pächter zuständig gewesen. Ab dem 01.01.2025 erhalten die Eigentümer der landwirtschaftlichen Flächen die Zurechnung vom Finanzamt und somit auch den Abgaben-Bescheid für die Zahlung der Grundsteuer A.

Bitte überprüfen Sie aber zunächst die hinterlegte Zahlungsart auf Ihren Bescheiden. In einigen Fällen erfolgt keine automatische Übernahme der Abbuchungsgenehmigung. Diese muss ggf. mit einem neuen SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden.

Das Formular für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage www.recknitz-trebeltal.de unter Service/Anträge & Formulare/Steuern, Gebühren. Überprüfen Sie bitte auch Ihre bestehenden Daueraufträge und passen Sie diese entsprechend an.

Abt. Steuern / Abgaben