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Recknitz-Trebeltal Kurier
Ausgabe 1/2025
Aus der Amtsverwaltung
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Informationen der Gemeindewahlbehörde zur Durchführung der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler des Amtes Recknitz-Trebeltal,

wir möchten Sie nachfolgend über Änderungen und Hinweise zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 informieren:

I.

Änderungen zu den bisherigen Wahlen - Einteilung der Wahlbezirke und Wahlräume Gemeinde Lindholz

In der Gemeinde Lindholz wird zur Wahl am 23. Februar nur ein Wahlbezirk eingerichtet. Die Wahlbezirke im Ortsteil Langsdorf und Böhlendorf entfallen für die genannte Wahl. Der Wahlraum für die Gemeinde Lindholz, wird im Kulturhaus Breesen, 18334 Lindholz/OT Breesen, Lindenstraße 1, eingerichtet.

II.

Allgemeiner Hinweis

Öffentliche Bekanntmachungen in Zusammenhang mit den Wahlen, finden Sie auf der Internetseite des Amt Recknitz-Trebeltal unter www.recknitz-trebeltal.de Rubrik Öffentliche Bekanntmachung

III.

Allgemeine Hinweise zur Briefwahl

Die Wahlbehörde möchte in diesem Zusammenhang alle Wahlberechtigten auf die Möglichkeit der Beantragung der Briefwahl hinweisen.

Nutzen Sie die Möglichkeit an der Wahl durch Briefwahl teilzunehmen!

1.

Briefwahlunterlagen können bei der Wahlbehörde des Amtes Recknitz-Trebeltal persönlich oder schriftlich beantragt werden. Hierzu ist die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte auszufüllen und an die Wahlbehörde des Amtes Recknitz-Trebeltal zu übergeben.

Auf Grund der verkürzten Wahlfristen kann die Anforderung der Briefwahlunterlagen auch gerne per Mail an wahlen@recknitz-trebeltal.de gesandt werden. Zur Identifizierung des Antragsstellers müssen alle Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift angegeben werden.

2.

Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen direkt ausgehändigt oder zeitnah zugesandt.

3a.

Sie haben die Möglichkeit, die Stimmabgabe in einem der Rathäuser direkt vorzunehmen und die Briefwahlunterlagen in die Wahlurne einzuwerfen.

3b.

Sie haben die Möglichkeit, die Stimmabgabe im privaten Umfeld vorzunehmen und die Briefwahlunterlagen der Gemeindewahlbehörde bis zum 23.02.2025 18:00 Uhr zu übermitteln.

Auf Grund der verkürzten Fristen hält die Wahlbehörde die Bürgerinnen und Bürger an, die Briefwahlunterlagen selbst in den Briefkasten der Gemeindebehörde (Rathaus Bad Sülze und Rathaus Tribsees) zu befördern um ggf. eine verspätete Ankunft zu verhindern.

Verspätet angekommene Briefwahlunterlagen finden keine Berücksichtigung und werden wie nicht abgegebene Stimmen gewertet.

Die Wahlbriefe werden von der Deutschen Post AG innerhalb der Bundesrepublik Deutschlands unentgeltlich transportiert. Achten Sie bitte darauf, dass die Wahlbriefe rechtzeitig an den angegebenen Empfänger zurückzusenden sind.

Damit alle Wahlbriefe pünktlich dem Wahlamt vorliegen, sollten diese mindestens 3 Werktage vor dem Wahlsonntag von den Wählenden in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen oder in einer Filiale der Deutschen Post abgegeben werden.

Tribsees, 08.01.2025

Anke Haß
Gemeindewahlleiterin