Betr.: | 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Sülze für den Bereich „Solarpark Bad Sülze II“ |
| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Stadtvertretung der Stadt Bad Sülze hat in der Sitzung am 20.06.2023 die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Solarpark Bad Sülze II“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Sülze mit einer Fläche von etwa 97 ha ist in der als Anlage beigefügten Übersichtskarte dargestellt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Sülze für den Bereich „Bad Sülze II“ mit Stand September 2023 nebst Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom
01.11.2023 – 08.12.2023
auf der Homepage des Amtes Recknitz Trebeltal unter https://www.recknitz-trebeltal.de/seite/355752/bebauungspl%C3%A4ne.html sowie im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter der Adresse https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene
veröffentlicht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Amt Recknitz Trebeltal, Am Markt 1, 18334 Bad Sülze, während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
| Dienstag | 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 bis 12.00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an mdenulat@recknitz-trebeltal.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.
Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.