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Recknitz-Trebeltal Kurier
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Dettmannsdorf

Abbildung 1 Abgrenzung der Teilbereiche 3. Änderung FNP Dettmannsdorf

über die Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dettmannsdorf, Teilbereich I - "Solarpark nördlich von Grünheide"

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dettmannsdorf hat in ihrer Sitzung am 21.08.2023 die 3. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich I - Solarpark nördlich von Grünheide" beschlossen und mit Schreiben vom 13.09.2023 bei der höheren Verwaltungsbehörde die Genehmigung der Planänderung beantragt. Die Planänderung umfasst 3 Teilbereiche:

Der Teilbereich 1 mit einer Teilfläche von ca. 71,1 ha erstreckt sich auf die Flurstücke 38/2, 40, 41/1, 41/2, 42, 44, 64, 66, 67 und 68 sowie Teilflächen der Flurstücke 43, 65, 52, 69/2, 70/2 und 71 der Flur 1 in der Gemarkung Kölzow. Der Teilbereich 1 befindet sich ca. 200 m nördlich von der Ortslage Grünheide, ca. 1.500 m östlich von der Ortslage Dettmannsdorf, ca. 400 m südlich von der Ortslage Fahrenhaupt und ca. 2.000 m westlich von der Ortslage Kneese. Der Teilbereich 1 befindet sich ca. 2.000 m südlich der L18, ca. 200 m westlich des Mühlenbachs, ca. 300 m östlich vom Feldweg und ca. 400 m nördlich der L19.

Der Teilbereich 2 mit einer Teilfläche von ca. 32,2 ha erstreckt sich auf die Flurstücke 9 - 15, 97, 100 und den Teilflächen der Flurstücke 62/2, 85, 87, 89, 93, 94, 96, 98, 99, 101 und 110/2 der Flur 2 in der Gemarkung Dettmannsdorf. Der Teilbereich 2 befindet sich ca. 1.800m nördlich von der Ortslage Gnewitz, ca. 1.700 m östlich von der Ortslage Barkvieren, ca. 2.500 m südlich von der Ortslage Dammerstorf und ca. 2.500 m westlich von der Ortslage Dettmannsdorf-Kölzow. Der Teilbereich 2 befindet sich ca. 1.000 m südlich der L19, ca. 1.000 m westlich der L18, ca. 400 m östlich des Weges Barkvieren und ca. 500 m nördlich vom Barkvierener Weg.

Der Teilbereich 3 mit einer Teilfläche von ca. 19,5 ha erstreckt sich auf die Flurstücke 104, 108, 110/2 (tlw.), 112/2, 113/2, 114/2 und Teilfläche des Flurstücks 102 der Flur 2 in der Gemarkung Dettmannsdorf. Der Teilbereich 3 befindet sich ca. 400m nördlich von der Ortslage Stubbendorf, ca. 2.500 m östlich von der Ortslage Barkvieren, ca. 2.200 m südlichwestlich von der Ortslage Dettmannsdorf und ca. 4.000 m westlich von der Ortslage Dudendorf. Der Teilbereich 3 befindet sich ca. 1.700 m südlich der L19, ca. 50 m westlich der L18, ca. 1.000 m östlich des Weges Barkvieren und ca. 800 m nordöstlich vom Barkvierener Weg.

Die Grenzen des Änderungsbereiche sind im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt.

Der Landkreis Vorpommern-Rügen als höhere Verwaltungsbehörde hat die Planänderung mit Bescheid vom 04.10.2023 (Az. 511.140.01.10255.23) genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Planänderung tritt mit Ablauf des Tages dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 6 Absatz 5 BauGB i.V.m. § 13 Hauptsatzung der Gemeinde Dettmannsdorf).

Die 3. Planänderung, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB können im Bauamt des Amtes Recknitz-Trebeltal, Am Markt 1 in 18334 Bad Sülze während der nachstehend genannten Dienststunden eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden:

dienstags

von 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

donnerstags

von 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

freitags

von 9:00 - 12:00 Uhr (außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung).

Ergänzend sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die genannten Dokumente im Internet unter der Adresse https://www.recknitz-trebeltal.de/seite/355753/fl%C3%A4chennutzungspl%C3%A4ne.html sowie im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter der Adresse https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Auf die Vorschrift des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

  3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Dettmannsdorf unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern enthalten oder aufgrund dieser Kommunalverfassung erlassen worden sind, ist nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung unbeachtlich, wenn der Verstoß nicht innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Dettmannsdorf geltend gemacht wird (§ 5 Abs. 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern). Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften kann stets geltend gemacht werden (§ 5 Abs. 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern).